Demokratie ist die Akzeptanz der Herrschenden durch die Beherrschten

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Was ist eine Demokratie, entnommen aus Wiki und dem GG zum 26.03.2025

Für Demokratie gibt es keine anerkannte Definition

Demokratie (Volksherrschaft) ist ein Begriff für Formen der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der Partizipation bzw. Teilhabe aller an der politischen Willensbildung.

Herrschaft wird sozialwissenschaftlich wie folgt definiert: „Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“
Im Gegensatz zur „Macht“ setzt Herrschaft die Legitimität voraus, die erst durch die Akzeptanz der Herrschenden durch die Beherrschten sichergestellt wird (Legitimitätsglauben).

Demzufolge müssen die Beherrschten eine Legitimität der Herrschenden anerkennen, damit Herrschaft entsteht.

Im Unterschied zu seiner Definition der Macht (die er als soziologisch amorph, also formlos bezeichnet) setzt Herrschaft ein bestimmtes Maß an Dauerhaftigkeit voraus; sie ist eine institutionalisierte Form von Über- und Unterordnung, die jedoch keinerlei hierarchische Strukturen voraussetzt.

Zur liberalen Demokratie, wie sie sich nach westlichen Mustern herausgebildet hat, gehören allgemeine, freie und geheime Wahlen, die Aufteilung der Staatsgewalt bei Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung auf voneinander unabhängige Organe (Gewaltenteilung) sowie die Garantie der Grundrechte.

In einer repräsentativen Demokratie, in der gewählte Repräsentanten zentrale politische Entscheidungen treffen, haben oft Parteien maßgeblichen Anteil an der politischen Willensbildung und an der durch Wahlen legitimierten Regierung. Die Opposition ist fester Bestandteil eines solchen demokratischen Systems, zu dem auch die freie Meinungsäußerung samt Pressefreiheit, die Möglichkeit friedlicher Regierungswechsel und der Minderheitenschutz gehören.

In einer direkten Demokratie trifft das Stimmvolk politische Entscheidungen direkt.

Das Wahlrecht – die Wahlberechtigung, die Berechtigung, an einer politischen Wahl teilnehmen zu dürfen – ist ein dem Staatsbürger gewährtes Recht, das zu den politischen Grundrechten gehört. Es ist eine der tragenden Säulen der repräsentativen Demokratie und soll sicherstellen, dass die (repräsentativ eingeschränkte) Volkssouveränität gewahrt bleibt. Die wahlberechtigten Bürger werden gemeinhin als Wähler, Wählerschaft, Elektorat oder umgangssprachlich Wahlvolk bezeichnet. Davon zu unterscheiden ist das Stimmrecht.

Unter Stimmrecht wird allgemein das Recht verstanden, an einer einberufenen Abstimmung mit einem bestimmten Stimmgewicht teilnehmen zu dürfen. In rein repräsentativen Demokratien wird das Stimmrecht auf öffentliche politische Wahlen eingeschränkt.

„Demokratie ist die Macht des Volkes über das Volk.“ Dabei zu beachten sei, dass die vom Volk nach oben ausgehende Macht – wiederum durch die Kontrolle des Volkes– auch die Machtausübung nach unten bestimme. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Herrschaft über das Volk mit der Herrschaft des Volkes nichts zu tun habe.

„Für ein Wort wie ‚Demokratie‘ gibt es nicht nur keine allgemein anerkannte Definition, sondern ein derartiger Versuch stößt auch allseits auf Widerstand.

Auch das ist Demokratie. „paternalistisch“ in Deutsch: autoritär, bevormundend, despotisch, entmündigend, herrisch, patriarchalisch, tyrannisch.

Mit Paternalismus wird eine Herrschaftsordnung bzw. ein Politikstil beschrieben, die ihre Autorität und Legitimation auf eine vormundschaftliche Beziehung zwischen Herrschenden bzw. Regierenden einerseits und den von ihnen beherrschten bzw. regierten Menschen andererseits begründen.

Der rote Text sind, berechtige Fragen in Bezug zur Demokratie und dem Recht der Bevölkerung im vereinten „Deutsch“land.

Aktuell wird das Grundgesetz als demokratische Verfassung verherrlicht.

Schauen wir ins Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (01.04.2025)

Art 6 GG

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (besteht diese Gemeinschaft aus Parteien, Vereine, Unternehmen, Logen, Kirchen, Sekten, Nichtregierungsorganisationen, Staatenlose, Vertriebene, Asylanten, Kriminelle, Pädophile?)

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Art 20  GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (was nun eine Republik des Bundes oder ein Bundesstaat und von wem ein Bundesstaat?)

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (Welches Volk ist gemeint und warum nur Wahlrecht und Abstimmungsrecht? Wo ist das Mitbestimmungsrecht und das Stimmrecht?)

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (Welche verfassungsmäßige Ordnung, Weimarer Verfassung, Grundgesetz in Folge Versailler Vertrag oder Brüssel mit dem Lissabonner Vertrag?)

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. (Welche Deutschen? Auch staatenlose Deutsche? Deutscher ohne Vorbehalt? Nur Deutsche mit der Staatsangehörigkeit „deutsch“?) 

Art 116  GG

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. (Welcher Vorbehalt? Seit wann hat die BRD Flüchtlinge oder meint man die ausländischen Flüchtlinge? Seit wann hat die BRD Vertriebene oder meint man die ausländischen Asylanten? Ist „deutsch“ eine Staatsangehörigkeit?)

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. (Wer fällt unter diese Kategorie „frühere Deutsche“und was ist ein entgegengesetzter Wille?)

Art 123  GG

(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht. (Folglich gilt das Recht aus der NaZi-Zeit, des Führerstaates, der Weimarer Republik und garantiert auch die Zeit des souveränen Deutschen Reiches, das durch die Nationalversammlung verraten wurde? – Es gilt Reichsrecht vor Landesrecht!)

(2) Die vom Deutschen Reich abgeschlossenen Staatsverträge, die sich auf Gegenstände beziehen, für die nach diesem Grundgesetze die Landesgesetzgebung zuständig ist, bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gültig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft, bis neue Staatsverträge durch die nach diesem Grundgesetze zuständigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt. (Zuständige Stellen nach diesem Grundgesetz können keine abgeschlossenen Staatsverträge souveräner Staaten außer Kraft setzen)

Art 125  GG

Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht, (Siehe Wiki am 06.12.2022, Zitat: Reichsrecht bzw. Bundesrecht bricht Landesrecht ist ein deutscher Rechtsgrundsatz.)
Ziat aus Wiki am 01.04.2025: Bundesrecht bricht Landesrecht (früher Reichsrecht bricht Landesrecht) ist eine Kollisionsregel gemäß dem Grundsatz lex superior derogat legem inferiorem („das höherrangige Gesetz verdrängt das niederrangige“)

  1. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt, (Deutsche Ostgebiet und Elsaß wohl nicht?)
  2. soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.
    (Welcher Geltungsbereich von welchem Bund ist hier gemeint? Welche geänderten Rechte sind gemeint? Die der NaZis, der WR oder?)

Art 127 GG

Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen. (Was nun BRD, BUND, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet und von wem Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, wo ist hier die demokratische Grundordnung?)
(Vereinigtes Wirtschaftsgebiet bedeutet auch Bizone: Bizone ist die Bezeichnung für den Teil Deutschlands, der nach dem Zweiten Weltkrieg der US-amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht unterstellt war und heute noch ist. Groß-Berlin ist nicht die Hauptstadt Berlin und wurde in der Weimarer Republik zum 01.10.1920 erschaffen.)

Art 133 GG

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
(Wer ist mit Bund gemeint, wenn das Gebilde eine Republik oder ein Bundesstaat sein soll und welche Rechte sind gemeint?)

Art 139 GG

Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. ((Welche Rechtsvorschriften und Bestimmungen sind gemeint und was ist gegen Nationalsozialismus und Militarismus zu tun, wenn die Bevölkerung gemäß Personalausweis und Reisepass und dem Staatenschlüssel 000 (dreimal die NULL) nur die Staatsangehörigkeit „deutsch“ besitzt?))

Art 140 GG

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. (Ist damit bewiesen, daß die Weimarer Verfassung als verfassungsmäßige Ordnung gilt? Ist das alles hier in Frage gestellte nicht eine Täuschung im Rechtsverkehr, Verstoß gegen das Völkerrecht udn die Haager Landkriegsordnung?)

Art 146  GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. (Im Sinne dieses Grundgesetzes, ist das GG nicht die Verfassung und ist solange NICHT in Kraft, bis die Vollendung der Einheit und Freihet Deutschlands vollzogen ist. Verliert allerdings sein Gültigkeit, sobald das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossen hat, welche Verfassung in Kraft ist.)

Wer darf nun diese Verfassung beschließen? Nur die echten Reichs- und Staatsangehörigen oder auch das Personal mit der Staatsangehörigkeit „deutsch“? Wenn zweite Variante auch möglich wäre, dann dürfte jede Person die einen Personalausweis und Reisepass der BRD besitzt, mitbeschließen, so auch alle Ausländer, Fremdländer, Asylanten und allen voran alle Deutschlandhasser, Parteinen und NGO´s.

Wer ist für diesen Zustand verantwortlich und wer muß dafür haften?

***

Nur ein einfacher Blick auf das souveräne Deutschland,
vor dem Verrat deutscher Parteien und der Nationalversammlung.

Wie eine richtige und souveräne sogenannte Demokratie aussieht, kann man in der Vollverfassung des Deutschen Reiches erkennen, denn diese beschrieb ab dem 28.10.1918 eine parlamentarische Monarchie. Das Präsidium des Bundes repräsentiert seither den Nationalstaat Deutschland im Ewigen Bund des Deutschen Reiches.

Das Lied der Deutschen, durch den Souverän, im Allerhöchsten Auftrag
des echten Deutschen Volkes, erlassen am 24.09.2011.

1.
Deutschland, Deutschland über alles,

Über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze,
Brüderlich zusammenhält!
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!
2.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang,
Sollen in der Welt behalten,
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern,
Unser ganzes Leben lang,
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!
3.
Einigkeit und Recht und Freiheit,
Für das deutsche Vaterland,
Danach laßt uns alle streben,
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit,
Sind des Glückes Unterpfand,
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
4.
Über Länder, Grenzen, Meere,

dringt der Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen,
zu dem Bunde klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen,
Unrecht nie als Recht ansehn,
Hand in Hand im Deutschen Reiche,
alle Zeit zusammenstehn!

Deutschland, Deutschland über alles – Hand in Hand im Deutschen Reiche.

Erstellt durch Erhard Lorenz, Präsidialsent des Deutschen Reiches, zum 31.03.2025