Nationalstaat Deutschland und seine Bundesstaaten wiederherstellen
Wiederherstellung der Bundesstaaten des Deutschen Reiches, bzw. des Nationalstaats Deutschlands.
Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten(Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten HansestädteHamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an.
Zum 12.11.1918 trat Deutschösterreich, als Bundesstaat, dem Nationalstaat Deutschland und dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich bei. Von seiner Fläche her umfaßte Deutschösterreich knapp 120.000 Quadratkilometer und wurde von ca. 25 Millionen Einwohnern bewohnt. Somit ist er der zweitgrößte Bundesstaat. Mit diesem Beitritt wurde der jahrhunderte dauernde Wunsch der Deutschen in seiner Nationalhymne bzw. im Deutschlandlied wahr – “Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“.
Gliederung Deutschlands im Deutschen Reich 1871–1918
Für die Übergangszeit zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands als Ganzes wurde ein Verodnung betreffend Flagge und Standarte für das Präsidium des Bundes mit der Bezeichnung Präsidialsenat in Kraft gesetzt.
Epochen dieser Flagge NDB Nationalflagge 1867 bis 1871
DKR Nationalflagge 1871 bis 1919
Mißbrauch durch Fremdverwaltungen
WRD Handelsflagge 1919 bis 1933
III R Nationalflagge 1933 bis 1935Rektivierung durch den Bundesrath,
für den Nationalstaat Deutschland,
ab 29.05.2008.
Die Flaggen des Deutschen Reiches gehen auf die Flaggen des Norddeutschen Bundes zurück. Man hat sie, wie die Verfassung, quasi übernommen. Allerdings war Deutschland jetzt ein Nationalstaat geworden, weshalb die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes sich nun zur Nationalflagge wandelte, d.h. die Farben Schwarz, Weiß und Rot wurden auf die Nation übertragen.
Diese Farbkombination entstand im Jahre 1867 durch die Kombination der Farben Preußens (Schwarz und Weiß) mit den Farben der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck (Rot und Weiß).
Standarte des Bundespräsidiums für die Übergangszeit, ab dem 08. Mai 2013
Die Standarte des Präsidialsenats besteht aus einem schwarzen Trapez von der Stange beginnend mit der großen Länge über die ganze Höhe der Fahne ausgehend. Verhältnis der Höhe zur Länge quadratisch. Die zwei gleichbreiten Querstreifen sind oben weiß unten rot und 1zu1 im Verhältnis zu Gesamthöhe der Flagge. An den Eckpunkten der kleinen Länge des Trapez angeordnet, liegt ein weißes rundes Feld mittig zur Fahnenhöhe, der Durchmesser ist im Verhältnis 1zu 2 der Fahnenhöhe. In diesem Weißen Feld befindet sich das Zeichen der Trinität in den Farben der ehemaligen Königreiche. Die Farben grün, himmelblau, dunkelrot, gold und violett werden durch ein weißes Band im Verhältnis zum weißen Feld wie 1 zu 30 verbunden.
Aus wikipedia.org ungeprüft zum 19.04.2019 übernommen
Liste der Flaggen des Deutschen Kaiserreichs
Unter der Liste der Flaggen des Deutschen Kaiserreichs finden sich alle Flaggen des kaiserlichenDeutschen Reiches (1871–1918), seiner Königreiche, Herzog- und Fürstentümer.
National- und Handelsflagge
Die Bundesfarben des Norddeutschen Bundes (Schwarz-Weiß-Rot) wurden bei der Reichsgründung 1871 als Reichsfarben übernommen. Diese Farben wurden auch auf zahlreichen Fahnen und Flaggen gezeigt. Eine offiziell geregelte Reichsflagge des Kaiserreichs wird allerdings erstmals unter der Regierung Kaiser Wilhelm II. am 8. November 1892 in Paragraph 1 der Verordnung über die Führung der Reichsflagge erwähnt.
Die erste Standarte des Deutschen Kaisers war noch auf purpurfarbenem Grund. Am 3. August 1871 wurde diese Farbe auf besonderen Wunsch des damaligen Kronprinzen und späteren Kaisers Friedrichs III. gewählt. Offenbar sollte die Kaiserstandarte der preußischen Königsstandarte ähnlich sehen, die ebenfalls einen purpurfarbenen Grund besaß. Schon bald regte sich dagegen jedoch der Protest des damaligen Chefs des Heroldsamtes, Graf Stillfried, dem es gelang, bereits am 15. Oktober 1871 eine Änderung zu bewirken, da er der Auffassung war, Gold sei die eigentliche kaiserliche Farbe. Außer der Farbänderung des Grundtuchs entfernte man auch die preußischen zugunsten von Reichsadlern ohne Brustschild. Des Weiteren kam es zu einer Reduzierung der dargestellten Kaiserkronen sowie einer Farbänderung des zentralen Brustschildes, das sich von Silber in Gold änderte.
Am 6. Dezember 1888 modifizierte Kaiser Wilhelm II. die Standarte nochmals, indem er die Gestalt des Reichsadlers sowie die Form der Kaiserkrone und des zentralen Wappenschilds ändern ließ.
Flagge
Datum
Verwendung
Beschreibung
1871
Standarte des Deutschen Kaisers
Das Eiserne Kreuz noch auf purpurfarbenem Grund. In den Ecken je zwei Kaiserkronen sowie zwei preußische Adler. Der Mittelschild in einer silberfarbenen (weißen) Ausführung. Diese Standarte wurde nur gut zwei Monate geführt.
1871–1888
Standarte des Deutschen Kaisers
Das Eiserne Kreuz jetzt auf goldfarbenem (gelblichem) Grund. In den Ecken nur noch eine Kaiserkrone, dazu je drei Reichsadler ohne Brustschild. Der Mittelschild jetzt in Gold (gelb) ausgeführt.
„Die Standarte, 4 m im Quadrat, besteht aus goldgelber Seide und zeigt das Eiserne Kreuz, belegt mit dem kleineren Wappen Sr. Majestät. In den Winkeln des Kreuzes erscheinen je eine Kaiserkrone und drei rotbewehrte, schwarze Adler. Sobald Se. Majestät sich an Bord eines Schiffes begibt, wird die Kaiserstandarte am Topp des Großmastes gehisst und alle anderen Kommando- und Unterscheidungszeichen gestrichen.“ Die Form der Reichsadler sowie des zentralen Wappenschilds wurde gegenüber der Vorgängerversion geändert. Auch zeigt die Kaiserkrone eine etwas andersartige Gestalt.
Auf der Standarte der Kaiserin, die derjenigen des Kaisers ähnelte, entfiel das große Eiserne Kreuz. Stattdessen wurde ein verkleinertes in die obere, innere Ecke gesetzt. Auf diesem liegt das Kreuz der internationalen Krankenpflege. Das Flaggentuch war mit 26 verstreuten Reichsadlern bedeckt. Auf dem Wappenschild befand sich die Krone der Kaiserin in der Version von 1871. Die Standarte wurde im Jahr 1871 für die Gemahlin Wilhelms I., Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach, entworfen und auch von der zweiten Kaiserin verwendet, Victoria von Großbritannien und Irland, der Gemahlin Friedrich III. Nach dem Tod der beiden ersten deutschen Kaiser wurde die Standarte sowohl von der Kaiserin Augusta – bis zu ihrem Tod im Jahr 1890 – als auch von der Kaiserin Friedrich – bis zu ihrem Tod im Jahr 1901 – weiter verwendet.
Da die Standarte der beiden „Vorgängerkaiserinnen“ erhalten blieb, wurde für die Gemahlin Wilhelms II. eine neue Standarte kreiert. Das rote Kreuz im – schlanker gewordenen – Eisernen Kreuz entfiel, dafür wurde eine preußische Krone, der Buchstabe „W“ sowie die Jahreszahl „1870“ eingesetzt. Die Anzahl der neu gestalteten Reichsadler reduzierte sich auf 16 und die alte Krone der Kaiserin wurde durch das aktuelle Modell von 1888 ersetzt.
1871–1888
Standarte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des deutschen Kronprinzen
Diese Standarte entsprach im Wesentlichen derjenigen des Deutschen Kaisers, jedoch entfernte man in den Ecken die Kaiserkrone, so dass jeweils drei Reichsadler zu sehen waren. Der Mittelschild, auf dem sich die kronprinzliche Krone befand, war rot eingefasst.
1888–1918
Standarte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des deutschen Kronprinzen
Diese Standarte entsprach im Wesentlichen derjenigen des Deutschen Kaisers, jedoch setzte man an Stelle der Kaiserkrone in den Ecken einen weiteren Reichsadler. Der Mittelschild, auf dem sich die kronprinzliche Krone befand, war rot eingefasst.
Flaggen der deutschen Kriegsmarine
Flagge
Datum
Verwendung
Beschreibung
1871–1892
Kriegsflagge
Ab dem 2. März 1886 wurde es zusätzlich folgendem Personenkreis gestattet, die deutsche Kriegsflagge auf ihren Privatfahrzeugen zur See zu führen: Den Souveränen der deutschen Staaten (den Bundesgliedern), den Prinzen des Kaiserhauses und anderer deutscher Königshäuser sowie den Ersten Bürgermeistern der freien Hansestädte.
„Das weiße Flaggentuch (Höhe 3,75 m, Länge 6,25 m) wird durch ein schwarzes Kreuz, dessen Arme wieder von schwarzen Strichen begleitet werden, in zwei kürzere und zwei längere Felder geteilt. Das erste, obere Feld (1,6 m hoch, 2,4 m lang) zeigt die Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot und ist in der Mitte mit dem Eisernen Kreuz belegt. Auf der Kreuzungsstelle der Arme liegt ein kreisrundes, weißes Medaillon mit dem preußischen Adler.“
1903–1918
Reichskriegsflagge
Bereits seit 1892 auch für Einrichtungen des Heeres freigegeben und unter der offiziellen Bezeichnung Reichskriegsflagge geführt.
1871–1903
Kriegsschiffsgösch
Die Gösch zeigt die Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot und ist in der Mitte mit dem Eisernen Kreuz belegt. Sie „wird an Feiertagen, bei festlichen Gelegenheiten, Inspizierungen usw. am Bugspriet gesetzt.“
1903–1918
Kriegsschiffsgösch
1871–1918
Lotsenflagge
Die verkleinerte Handelsflagge umgeben von einem weißen Streifen, der der Breite eines der übrigen Streifen (d. h. 1/5 der ganzen Flagge) entspricht. „Das Lotsen-Signal wird von Kriegs- und Handelsschiffen als Zeichen gesetzt, dass sie einen Lotsen wünschen.“
Flagge eines Admirals mit zwei gekreuzten, gelben klaren Ankern in der inneren, unteren Ecke. Da es sich bei dieser Flagge um kein Kommandozeichen handelte, blieben Flaggen von Admiralen usw. gehisst.
1871–1889
Flagge des Chefs der Admiralität
Um das verkleinerte Kreuz einer Admiralsflagge liegen vier kreuzweise angeordnete, rote, klare Anker.
1889–1899
Flagge des Kommandierenden Admirals
Auf ein Admiralskreuz aufgelegt die rot gefutterte Kaiserkrone ohne Bänder. Diese Flagge ersetzte diejenige des Chefs der Admiralität.
1899–1900
Flagge des Generalinspekteurs der Marine
Diese Flagge ersetzte diejenige des Kommandierenden Admirals.
Um 1900
Flagge des Generalinspekteurs der Marine
Offenbar kurzfristig verwendete Übergangsversion, die rasch durch die nachfolgende ersetzt wurde.
1900–1918
Flagge des Generalinspekteurs der Marine
Ersetzte die erste Flagge auf Grund optischer Verbesserungen. Es stellte sich wohl rasch heraus, dass der schmale rote Rand auf größere Entfernungen kaum zu erkennen war und die Flagge so nicht von der Kommandoflagge eines Admirals unterschieden werden konnte. Das Admiralskreuz wurde wohl aus „ästhetischen“ Gründen innerhalb des weißen Quadrats untergebracht.
1908–1918
Flagge des Chefs des Admiralstabes der Marine im Range eines Admirals
Ein gelbes, aufrecht stehendes Schwert umgeben von einem gelben Taukranz aufgesetzt auf ein Admiralskreuz.
1908–1918
Flagge des Chefs des Admiralstabes der Marine im Range eines Vizeadmirals
Wie vorige, jedoch mit Ergänzung einer Kugel im inneren Obereck.
1908–1918
Flagge des Chefs des Admiralstabes der Marine im Range eines Konteradmirals
Wie vorige, jedoch mit Ergänzung zweier „Rangbälle“.
Auf eine Admiralflagge aufgelegt zwei Großadmiralstäbe. Auf diese aufgelegt die Kaiserkrone mit Bändern. Dieser höchste Dienstgrad in der Kaiserlichen Marine wurde im Jahr 1900 auf besonderen Wunsch der Marineleitung geschaffen, um eine Entsprechung zum Generalfeldmarschall des Heeres zu besitzen. Zunächst nahm Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1900 selbst diesen Titel an. Der erste Großadmiral aus der Kriegsmarine war im Jahr 1905 Hans von Koester.
Breitwimpel des Deutschen Kaisers
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1895–1918
Breitwimpel des Deutschen Kaisers
Aufgelegt auf ein Admiralskreuz das preußische Zepter gekreuzt mit einem Schwert. Darauf aufgelegt die Kaiserkrone ohne Bänder. Hierbei handelte es sich um das höchste Kommandozeichen der Kaiserlichen Marine, das nur auf persönlichen Befehl des Kaisers an die Stelle der Kaiserstandarte gesetzt wurde.
Breitwimpel der Deutschen Kaiserin
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1908–1918
Breitwimpel der Deutschen Kaiserin
Darstellung der Kaiserinnenkrone von 1888. Der Breitwimpel wurde nur auf Anordnung der Kaiserin gesetzt. Auf Schiffen im Großtopp, auf Booten am Bug. Beim Wehen des Breitwimpels der Kaiserin unterblieben paradieren, aufentern, salutieren, marschschlagen und Flaggenschmuck. Die Sicherheitswache trat nicht an, dagegen musste die an Deck befindliche Besatzung durch das Hornsignal „Stillgestanden!“ gerufen werden.
Kommandoflaggen von Admiralen
Bis zum Jahr 1904 konnte die Flagge eines Admirals (ohne Kugeln) grundsätzlich auch von einem Vize- bzw. Konteradmiral geführt werden. Die unterschiedlichen Ränge wurden durch den Mast, an dem die Flagge gehisst wurde, angezeigt. Der Admiral hisste die Flagge am Großtopp, der Vizeadmiral diese am Vortopp (durch den Vortoppmann) und der Konteradmiral seine am Kreuztopp. Falls die Anzahl der Masten jedoch nicht ausreichte, wurden die Rangunterschiede durch Hinzufügen von einer – für den Vizeadmiral – bzw. zwei Kugeln – für den Konteradmiral – deutlich gemacht. Ab dem Jahr 1904 wurde bestimmt, dass der Vize- bzw. Konteradmiral immer Flaggen mit Kugeln zu führen hatte, wobei – sofern möglich – die Positionierung an den unterschiedlichen Masten beibehalten werden musste.
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1871–1918
Kommandoflagge eines Admirals
1871–1918
Kommandoflagge eines Vizeadmirals
1871–1918
Kommandoflagge eines Konteradmirals
1904–1918
Kommandoflagge eines Vizeadmirals des zweiten Geschwaders der aktiven Schlachtflotte
Bis zum Jahr 1904 wurden alle Flaggen nur mit schwarzen Kugeln geführt. Flaggoffiziere des ersten Geschwaders behielten auch nach 1904 schwarze Kugeln in ihren Kommandoflaggen.
1904–1918
Kommandoflagge eines Konteradmirals des zweiten Geschwaders der aktiven Schlachtflotte
Marinestander
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1871–1918
Kommodorestander
Geführt von einem Kapitän z. See und Kommodore, wenn er mindestens zwei Panzerschiffe auf Allerhöchsten Befehl unter seinem Kommando vereinigte. Der Stander war am Großtopp zu setzen. Bei Schiffen geringerer Leistungsfähigkeit musste der Stander am Vortopp gehisst werden.
Geführt von einem Kapitän z. See und Kommodore, wenn er Schiffe geringerer Leistungsfähigkeit befehligte und keine Möglichkeit bestand, den Stander am Vortopp zu hissen.
1904–1918
Kommodorestander für einen stellvertretenden Kommodore der zweiten Flotte
Wie voriger Stander, jedoch der zweiten Kriegsflotte angehörig.
1871–1918
Dienstaltersstander
Entsprach dem Kommodorestander. Geführt vom dienstältesten, gleichrangigen Offizier bei auf Reede oder im Hafen liegenden Schiffen, wenn kein vorgesetzter Offizier anwesend war. In diesem Fall musste der Stander an der Rah des hinteren Mastes gesetzt werden.
1871–1918
Flottillenstander
Geführt von Seeoffizieren, die mit der Befehligung einer Flottille betraut waren, sofern diese nicht zum Zeigen eines Rangabzeichens berechtigt waren.
1871–1918
Divisionsstander
Geführt von Seeoffizieren, die mit der Befehligung einer Division betraut waren, sofern diese nicht zum Zeigen eines Rangabzeichens berechtigt waren.
1902–1918
Führerstander
Gehisst von Führern von Schiffsgruppen, die nicht zum Führen eines Rangabzeichens oder anderen Standers berechtigt waren.
Kriegswimpel
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1871–1918
Kriegswimpel
Auch Kriegsschiffwimpel genannt. Wurde von allen Schiffen geführt, die für die Kriegsmarine in Dienst gestellt worden waren und von einem aktiven oder zum aktiven Dienst herangezogenen Seeoffizier befehligt wurden, sofern dieser nicht zum Zeigen eines anderen Kommandozeichens berechtigt war.
Flagge des Oberbefehlshabers der Streitkräfte in China
Gemäß Allerhöchster Order vom 21. August 1900 verlieh der Deutsche Kaiser ein besonderes Kommandozeichen an den Oberbefehlshaber der deutschen Eingreiftruppe in China, die während des so genannten Boxeraufstandes zusammen mit anderen europäischen Mächten und den USA eine Interventionstruppe stellte. Als Kommandeur dieser Truppe wurde der deutsche Generalfeldmarschall Graf Alfred von Waldersee eingesetzt. Das Kommandozeichen wurde auch als quadratische Standarte verwendet. Nach Rückkehr des deutschen Kontingents im September 1901 stellte man die Flagge in einem Berliner Museum aus.
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1900–1901
Flagge des Oberbefehlshabers der Streitkräfte in China
Die Gösch der Kriegsschiffe mit gekreuzten Marschallstäben, die unter dem Eisernen Kreuz hervorragen.
Sonstige Flaggen des Reichs
Die genannten Göschs wurden lediglich auf Kriegsschiffen und Schiffen gebraucht, die eine Dienstflagge führten. Sie wurden ausschließlich von zu Anker liegenden Schiffen gesetzt und auch dann nur zu besonderen, genau festgelegten Anlässen. Handelsschiffe konnten jede beliebige Gösch führen.
Flagge
Datum
Verwendung
Beschreibung
1896–1918
Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz
Für Handelsschiffe, deren Kapitän Seeoffizier des Beurlaubtenstandes (heute: Reserveoffizier) ist.
1871–1892
Flagge der Regierungsfahrzeuge
Die deutsche Kriegsflagge mit einem blauen, klaren Anker in der inneren, unteren Ecke. Die genaue Bezeichnung lautete: Flagge der übrigen zum Ressort des Handels gehörigen Regierungsfahrzeuge.
1871–1892
Flagge der Zollfahrzeuge
Wie vorige, jedoch mit den zusätzlichen roten Buchstaben „KZ“, zwischen denen sich der Anker befand.
1871–1892
Flagge der Lotsenfahrzeuge
Die deutsche Kriegsflagge mit zwei gekreuzten, blauen, klaren Ankern in der inneren, unteren Ecke.
1871–1892
Flagge der Arbeitsfahrzeuge der Marine
Die deutsche Kriegsflagge mit vier roten, klaren, kreuzweise ausgerichteten Ankern in der inneren, unteren Ecke. Die genaue Bezeichnung lautete: Flagge der Last-, Arbeits- und gemieteten Fahrzeuge der Marine.
1871–1892
Gösch der Regierungsschiffe
Genaue Bezeichnung: Gösch der übrigen zum Ressort des Handels gehörigen Regierungsfahrzeuge. Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge.
1871–1892
Gösch der Zollschiffe
Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge.
1871–1892
Gösch der Lotsenfahrzeuge
Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge.
1871–1892
Gösch der Arbeitsfahrzeuge
Genaue Bezeichnung: Gösch der Last-, Arbeits- und gemieteten Fahrzeuge der Marine. Das Symbol im weißen Streifen entsprach demjenigen der Heckflagge.
1893–1918
Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine
Die goldgelbe Kaiserkrone mit Bändern über einem gleichfarbigen unklaren Anker in ein kreisförmiges, weißes Mittelfeld gesetzt. Geführt von Fahrzeugen der Marine, die nicht zum Zeigen der Kriegsflagge berechtigt waren. Diese Flagge ersetzte die bis dahin vier unterschiedlichen Dienstflaggen der Marine. Die vier dazugehörigen Göschs wurden ersatzlos gestrichen. Die neue Dienstflagge durfte in verkleinertem Maßstab jedoch als Gösch auf dem Bugspriet oder dem Vordersteven geführt werden. Im Seedienstbereich der Küstenländer wurde diese Flagge mit zusätzlichen Emblemen des jeweiligen Landes sowie der Funktion ergänzt.
1893–1918
Dienstflagge für die Übrigen Verwaltungszweige des Reichs
Die goldgelbe Kaiserkrone mit Bändern in ein kreisförmiges, weißes Mittelfeld gesetzt. Geführt von Regierungsfahrzeugen, die nicht zum Zeigen der Kriegsflagge, der Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine oder der Flagge des Auswärtigen Amts berechtigt waren.
Sonderflaggen für den Wassersport
Auf Grund der Begeisterung des Kaisers für den Segelsport wurde einigen Segel- und Yachtklubs die Führung besonderer Flaggen gestattet. Wilhelm II. war selbst Mitglied des Kaiserlichen Yachtklubs in Kiel. Insgesamt wurde es sechs Segel- und Yachtklubs erlaubt, die deutsche Nationalflagge mit besonderen Emblemen zu ergänzen. Dies geschah auf Allerhöchsten Erlass des Deutschen Kaisers und wurde jeweils in den Marineverordnungsblättern veröffentlicht und somit offiziell gemacht.
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1893–1918
Flagge des Kaiserlichen Yachtklubs Kiel
Reichsdienstflagge der Marine mit folgenden Änderungen: ein Medaillon in der Form einer Ellipse von einem rechts geschlagenen Taukranz umgeben. Auf dem Schaft des Ankers liegt ein gelber Schild mit dem preußischen Adler, der ein Hohenzollernschild auf der Brust trägt.
1906–1918
Flagge des Segelklubs „Rhe“ in Königsberg
Der preußische Adler aufgelegt auf ein Schild, dieses aufgelegt auf ein Schild mit dem Deutschordenskreuz.
1911–1918
Flagge des Großherzoglich Mecklenburgischen Jachtklubs in Rostock
Der Rostocker Greif auf einem Schild unterhalb einer Krone. Beides aufgelegt auf die mecklenburgische Fahne im inneren Obereck.
1913–1918
Flagge des Königlich Württembergischen Jachtklubs in Friedrichshafen
Das Stammwappen der Grafen von Württemberg aufgelegt auf ein Schild, darüber die Königskrone.
1914–1918
Flagge des Kaiserlichen Motorjacht-Klubs Berlin-Charlottenburg
Auf einen Anker aufgelegt ein Zahnrad sowie ein Wappenschild mit preußischem Adler. Darüber die Kaiserkrone ohne Bänder, alles umgeben von einem Taukranz.
1914–1918
Flagge des Deutschen Seglerverbands in Hamburg
Der preußische Adler auf ein Wappenschild gelegt.
Sonderflaggen für besondere Anlässe
Wappenflaggen
Im Jahr 1905 gestaltete der Deutsche Kaiser zwei Wappenflaggen, die der Öffentlichkeit zeigen sollten, ob er sich an Bord eines Schiffes befand bzw. ob er bereit war, Besucher zu empfangen. Diese wurden kurz als Blaue Wappenflagge („Seine Majestät empfangen nicht“) sowie Gelbe Wappenflagge („Seine Majestät sind nicht an Bord“) bezeichnet. Die Wappenflaggen wurden auf halber Höhe des Großmastes gehisst und waren stets in Begleitung der Kaiserstandarte sowie Großadmiralsflagge zu zeigen.
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1905–1918
Seine Majestät sind nicht an Bord
Wappen der Burggrafen von Nürnberg.
1905–1918
Seine Majestät empfangen nicht
Brustschild des kurbrandenburgischen Adlers für den Erzkämmerer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Toppflaggen
Der Kaiser gestattete zweien seiner Schiffe die Führung einer besonderen Toppflagge, die bei besonderen Anlässen gehisst werden durfte. Zum einen dem Panzerschiff Brandenburg, zum anderen dem Linienschiff Preußen.
Flagge
Datum
Verwendung
Beschreibung
1892–1918
Toppflagge des Panzerschiffs Brandenburg
Die Kriegsflagge der ehemaligen Kur-Brandenburgischen Flotte.
1906–1918
Toppflagge des Linienschiffs Preußen
Die ehemalige Preußische Kriegsflagge mit dem aktuellen Adler der Reichskriegsflagge.
Kirchenwimpel
Der Wimpel für Schiffsgottesdienste wurde an Bord von Schiffen der Kaiserlichen Marine gehisst, wenn Gottesdienste stattfanden. Dazu wurde die Heckflagge auf halbmast gesetzt (gedippt) und der Kirchenwimpel darüber gesetzt.
Die in den Kolonien zu Lande in der Regel verwendete Flagge war die National- und Handelsflagge, die sowohl von privater als auch von staatlicher Seite – bis zur Einführung spezieller Flaggen – eingesetzt wurde.
Flagge
Datum
Verwendung
Beschreibung
1892–1918
Dienstflagge des Reichskolonialamts
Der Reichsadler in ein kreisförmiges, weißes Mittelfeld gesetzt. Die Flagge war auch die Dienstflagge des Auswärtigen Amts.
1893–1918
Lotsenverwaltung in den Schutzgebieten
Dienstflagge des Reichskolonialamts mit den roten Buchstaben „LV“ im schwarzen Streifen, zwischen den Buchstaben ein gelber, unklarer Anker.
1893–1918
Zollverwaltung in den Schutzgebieten
Wie vorige, jedoch mit den Buchstaben „ZV“.
1892–1918
Reichs-Postamtsflagge
Die goldgelbe Kaiserkrone mit Bändern über einem gleichfarbigen Posthorn in ein weißes, kreisförmiges Mittelfeld gesetzt. Die Flagge wurde am Großtopp gehisst. Solange die Post an Bord war und sich das Schiff im Ankunftshafen befand, durfte die Postflagge auch als Gösch auf dem Bugspriet gesetzt werden.
1871–1892
Flagge der Postschiffe
Die deutsche Kriegsflagge mit einem goldfarbenen Posthorn in der inneren, unteren Ecke.
1871–1892
Gösch der Postschiffe
Bis 1892 fuhren Postschiffe mit eigenem Gösch. Im weißen Streifen ein goldfarbenes Posthorn.
1891–1918
Flagge des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika
Der Reichsadler ohne Kaiserkrone und ohne Kette in den weißen Mittelstreifen gesetzt. Gouverneure anderer Kolonien führten keine eigene Flagge. Dieses Kommandozeichen wurde nur zur See geführt: Auf Schiffen der Kaiserlichen Marine bzw. des Gouverneurs am Heck, in Booten am Bug. Die dem Gouvernement unterstellten Regierungsfahrzeuge hatten die Dienstflagge der übrigen zum Ressort des Handels gehörigen Regierungsfahrzeuge zu führen. (Bis zum 8. November 1892, als diese Dienstflagge wegfiel und in diesem Fall durch die Dienstflagge des Reichskolonialamts (ggf. mit zusätzlichen Buchstaben „LV“ oder „ZV“) ersetzt wurde.) Speziell für Deutsch-Ostafrika wurde am 21. August 1893 durch Allerhöchste Order bestimmt, dass von diesem Zeitpunkt an von allen Regierungsbehörden die Reichskriegsflagge zu führen ist.
1898–1918
Flagge des Gouverneurs des Pachtgebiets von Kiautschou
Identisch mit der Gouverneursflagge von Deutsch-Ostafrika. Es galten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei voriger Flagge, lediglich die Salutregelung unterschied sich etwas.
1878–1894
Flagge der Ralik-Inseln (Marschallflagge)
„Halboffiziell“ auf der Inselgruppe verwendete Flagge, die vom deutschen Schiffskapitän Karl Bartholomäus von Werner den dortigen Häuptlingen verliehen wurde. 1894 wurde sie durch den Landeshauptmann verboten.
Geplante Flaggen für die Deutschen Kolonien
Für die Deutschen Kolonien wurden auf Anregung des damaligen Staatssekretärs des Reichskolonialamts Wilhelm Solf im Jahr 1914 Entwürfe für Wappen und Flaggen vorgelegt. Diese wurden vom Kaiser geprüft und ihnen größtenteils ohne Einwände zugestimmt. Da der Kriegsbeginn unmittelbar bevorstand, kam es nicht mehr zu einer Verwirklichung der Pläne. Die Wappen und Flaggen wurden somit niemals in den Kolonien verwendet. Farbabbildungen der Wappen existieren nur in einer in den 1930er Jahren veröffentlichten Postkartenserie sowie im Deutschen Kolonialkalender für das Jahr 1940. Aus einem Artikel in den Afrika-Nachrichten aus dem Jahr 1933 geht hervor, dass die Wappenschilde auf den Flaggen ohne Krone und ohne das in den Wappenentwürfen vorgesehene zusätzliche Feld mit einem Reichsadler dargestellt werden sollten.
Die in den Reichslanden offiziell verwendete Flagge war die deutsche Nationalflagge. Inoffiziell war im Elsass die traditionelle rot-weiße Landesfahne beliebt und wurde bei dekorativen Beflaggungen und als Postkartenmotiv häufig verwendet, teils aber auch als Zeichen des Protestes gegen die deutsche Annexion aufgefasst.
Im Jahr 1911 wurde eine eigene Landesverfassung für Elsaß-Lothringen eingeführt; im Jahr darauf schlug das neu geschaffene Landesparlament die Einführung einer elsaß-lothringischen Landesflagge vor. Der Landtag des Reichslandes Elsaß-Lothringen nahm am 25. Juni 1912 einstimmig den in einem Ausschuss erarbeiteten Vorschlag einer rot-weiß gestreiften Flagge an, die im linken Obereck ein gelbes Lothringerkreuz trug. Der Beschluss wurde von den kaiserlichen Regierungsstellen allerdings nie umgesetzt, so dass es zu keiner Änderung kam. Die Flagge wurde privat und zu halboffiziellen Anlässen oft gehisst. Sie war bei deutschen Behörden und Militärs nicht gern gesehen, wurde aber teils auch noch zu Kriegszeiten toleriert.
Die Flucht des deutschen Kaisers Wilhelm II. und der Waffenstillstand von Compiègne führten Anfang November 1918 zur faktischen Selbstständigkeit Elsass-Lothringens. Am 12. November 1918 erklärte sich das Land für unabhängig und die Landesflagge von 1912 zur elsaß-lothringischen Nationalflagge. Mit der Besetzung Straßburgs durch französische Truppen am 21. November, der Anschlusserklärung an Frankreich am 6. Dezember 1918 und der Auflösung des Landes Elsaß-Lothringen am 17. Oktober 1919 durch die französische Zentralregierung ging diese Flagge unter. Sie behielt aber in den folgenden Jahrzehnten eine gewisse Bedeutung als Identifikationssymbol der elsässischen Autonomiebewegung, deren Vertreter ihre rot-weißen Fahnen gelegentlich weiter in der Form mit Lothringerkreuz verwendeten.
Flagge
Datum
Verwendung
Beschreibung
1870–1918
Flagge für die Reichslande
Die deutsche Nationalflagge.
1892–1918
Dienstflagge für staatliche Einrichtungen im Reichslande
Die Reichsdienstflagge des Auswärtigen Amts mit dem 1891 angenommenen gekrönten Wappenschild von Elsaß-Lothringen im inneren Obereck. Die Flagge wurde am 29. Dezember 1892 angenommen.
1912/1918
Flaggenentwurf von 1912, Nationalflagge im November 1918
Am 25. Juni 1912 vom Landtag beschlossene, regierungsamtlich jedoch nicht eingeführte Flagge für die Reichslande; Flagge der unabhängigen Republik Elsaß-Lothringen (12. November 1918 bis 21. November 1918).
Dekorationsflaggen
Dekorationsflaggen waren im Kaiserreich sehr beliebt. Am weitesten verbreitet war die so genannte Reichsadlerflagge, die die schwarz-weiß-roten Farben mit dem Reichsadler kombinierte. An Stelle des Reichsadlers wurden aber auch Darstellungen des Kaisers, der kaiserlichen Familie und komplexe Kombinationen aus diesen Elementen verwendet. In allen Fällen handelte es sich um inoffizielle Flaggen, die von allen Privatpersonen im Kaiserreich verwendet werden durften. Die Flaggen wurden zum Beispiel von Hotels zur Ausschmückung der Fassade eingesetzt. Es handelte sich um reine Dekorationsflaggen ohne offizielle Funktion.
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
Reichsadlerflagge
Die Nationalflagge mit einem verbreiterten, weißen Mittelstreifen und einem darin befindlichen, nach links versetzten Reichsadler.
Reichsadlerflagge (Variante)
Flagge mit breitem weißen Mittelstreifen und einem darin befindlichen, nach links versetzten Reichsadler. An die Stelle des oberen und unteren Streifens treten in den Farben der Nationalflagge längs gestreifte Bordüren.
Reichsadlerflagge (Variante)
Die Nationalflagge mit einem verbreiterten, weißen Mittelstreifen und einem darin befindlichen, zentral und vergrößert dargestellten Reichsadler.
Landes-Flagge, Ursprünglich als Weiß-Grün bestimmt, zwischenzeitlich aber vorrangige Verwendung von Grün-Weiß, 1888 bis 1895 schrittweiser Übergang zu Weiß-Grün, was letztlich bis 1920 Landesfarbe blieb,1920 bis 1922 Gebietsflagge
Landes-Flagge von 1818 bis 1920, ursprünglich zwar als Weiß-Grün festgelegt, aber in der Praxis Verwendung Grün-Weiß, was 1897 vom Herzog so bestätigt wurde, 1918 kurzzeitig abgeschafft,1920–1923 Gebietsflagge
„Die Staatsflagge ist von Rot und Weiss mindestens achtmal gestreift und längs des Flaggenstocks mit der den Streifen entsprechenden Zahl abwechselnd roter und weisser Würfel in zwei Reihen gesäumt. Die Zahl der roten und die der weissen Streifen soll stets eine gerade sein. In der Mitte hat die Flagge ein viereckiges weisses Feld, in dem, falls sie mindestens zwölfmal gestreift ist, das große Wappen erscheint, jedoch mit der Abänderung, dass an Stelle der Krone ein gekrönter Helm mit rot und weisser Helmdecke tritt; die Helmzier bildet ein nach rechts gewandter, wachsender Löwe, der mit den Pranken den Wappenschlüssel, den Bart nach links gekehrt, senkrecht hält. Wenn die Flagge nur achtfach gestreift ist, so erhält das Mittelfeld das mittlere Wappen.“
1891–1892
Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Marine, Bremen
Staatsflagge Bremens mit dem Mittleren Wappen und einem blauen Anker in der linken oberen Ecke.
1895–1918
Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Marine, Bremen
Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine mit dem mittleren Wappen Bremens im linken Obereck.
1895–1918
Dienstflagge der Zollverwaltung Bremen
Die Bremer Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „ZV“.
1895–1918
Dienstflagge der Lotsenverwaltung Bremen
Die Bremer Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „LV“. Bremen machte keinen Gebrauch von einer speziellen Flagge für die Fischereiaufsicht.
„Das rote Flaggentuch im Grössenverhältnisse 1:2, zeigt die weisse Burg des Wappenbildes, deren Achse circa 1/3 der Flaggenlänge vom Flaggenstock entfernt ist. Sie wird von den Handelsschiffen neben der deutschen Nationalflagge gehisst.“
„Das Flaggentuch (1:2) zeigt die weisse Burg auf einem blauen Anker mit gelbem Ankerstock gelegt, die Achse des Ankers circa 2/7 der Flaggenlänge vom Flaggenstockrande entfernt. Sie wird von den hamburgischen Staatsfahrzeugen, die nicht oder nur ausnahmsweise im Gebiete der Seeschiffahrt verkehren, geführt.“
1894–1918
Dienstflagge für Regierungsfahrzeuge und Gebäude der Marine Hamburgs
Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine mit dem Wappen der Hamburger Staatsflagge im linken Obereck. Hamburg machte offenbar keinen Gebrauch von speziellen Flaggen für die Zoll- und Lotsenverwaltung sowie für die Fischereiaufsicht.
„Die Staatsflagge zeigt ein von Weiß über Rot geteiltes Flaggtuch, mit einem weißen Ausschnitt im roten Streifen, in dem der lübische Doppeladler zu stehen kommt.“
1895–1918
Dienstflagge für Staatsfahrzeuge und Staatsgebäude der Seeschifffahrt, Lübeck
Reichsdienstflagge der Kaiserlichen Marine mit dem Lübecker Doppeladler im linken Obereck.
1895–1918
Dienstflagge der Zollverwaltung Lübeck
Die Lübecker Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „ZV“.
1895–1918
Dienstflagge der Lotsenverwaltung Lübeck
Die Lübecker Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „LV“
1895–1918
Dienstflagge der Fischereiaufsicht Lübeck
Die Lübecker Dienstflagge mit den zusätzlichen Buchstaben „FA“.
1903–1918
Staatsflagge für Staatsfahrzeuge der Binnenschiffahrt, Lübeck
Staatsflagge Lübecks mit einem goldfarbenen, klaren Anker in der unteren linken Ecke. Dieser war von „Nordwest“ nach „Südost“ gedreht.
1. April: Otto Eduard Leopold von Bismarck wird als viertes von sechs Kindern des Gutsbesitzers Ferdinand von Bismarck und dessen Frau Wilhelmine Luise (geb. Mencken) in Schönhausen (Altmark) geboren. Außer ihm überleben nur der ältere Bruder Bernhard (1810-1893) und die jüngere Schwester Malwine (1827-1908) die ersten Jahre.
1821
Bismarck wird Schüler der Plamannschen Lehranstalt in der Wilhelmstraße in Berlin.
1827-1830
Besuch des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Berlin.
1830
Fortsetzung der Schulausbildung am Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin.
1832
Nach dem Abitur immatrikuliert sich Bismarck an der Universität Göttingen für das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften.
Aufnahme in das landsmannschaftliche Studentenkorps „Hannovera“. Später rühmt er sich, „innerhalb von drei Semestern 28 Mensuren gehabt und immer gut davongekommen zu sein.“
1833
Februar: Erste Karzerstrafe wegen Anwesenheit bei einem Pistolenduell.
September: Bismarck wechselt an die Universität Berlin.
1835
Erstes juristisches Staatsexamen.
Referendariat am Königlichen Stadtgericht in Berlin.
1836
Regierungsreferendar in Aachen.
1837
Der Verwaltungstätigkeit überdrüssig, lässt sich Bismarck wegen Unwohlseins beurlauben und reist monatelang ohne genehmigten Urlaub seiner ersten großen Liebe hinterher. Bei seiner Rückkehr wird er aus dem Regierungsdienst in Aachen entlassen.
Fortsetzung der Referendarzeit bei der Potsdamer Provinzialregierung.
1838
Bismarck bricht sein Referendariat ab und beginnt den Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger.
1839
1. Januar: Bismarcks Mutter stirbt. Otto und sein Bruder Bernhard übernehmen gemeinsam die Bewirtschaftung der väterlichen Güter Kniephof, Külz und Jarchelin in Pommern.
1844
Er setzt seine Referendarzeit in Potsdam fort. Nach zwei Wochen bricht er seine Ausbildung erneut ab und entscheidet sich damit endgültig gegen die Beamtenlaufbahn.
1845
Oktober: Eintritt als Abgeordneter in den Provinziallandtag von Pommern.
22. November: Bismarcks Vater stirbt.
1846
Februar: Bismarck übernimmt das väterliche Gut Schönhausen.
Herbst: Ernennung zum Deichhauptmann von Jerichow für das rechte Elbufer.
1847
8. Mai: Bismarck rückt als Stellvertreter eines erkrankten Abgeordneten in den Vereinigten Preußischen Landtag nach. Mit seinen Reden und Wortmeldungen erwirbt er sich rasch den Ruf als Gegner des bürgerlichen Liberalismus.
28. Juli: Heirat mit Johanna von Puttkamer in Reinfeld/Pommern. Aus der Ehe gehen drei Kinder hervor: Marie (1848-1926), Herbert (1849-1904) und Wilhelm (1852-1901).
1848
Mitbegründer und zeitweiliger Mitarbeiter der konservativen „Neuen Preußischen Zeitung“, nach dem Eisernen Kreuz im Titelkopf bald nur noch „Kreuzzeitung“ genannt.
18./19. August: Bismarck nimmt am so genannten Junkerparlament in Berlin teil, einer konservativen Tagung zur Wahrung der Interessen der Grundbesitzer.
1849
5. Februar: Wahl in die Zweite Kammer des Preußischen Landtags.
1850
31. Januar: Wahl zum Abgeordneten des Erfurter Unionsparlaments, das über eine Verfassung für die geplante Union von 26 kleineren deutschen Staaten unter Preußens Vorsitz beraten soll.
3. Dezember: Im Preußischen Landtag verteidigt Bismarck die „Olmützer Punktuation„, in der Preußen mit Rücksicht auf Österreich von einer Fortführung der Unionspolitik absieht: Eine gemeinsame Politik der „gleichberechtigten Schutzmächte Deutschlands“ sei besser für die „preußische Ehre“ als eine „schmachvolle Verbindung mit der Demokratie“. Mit dieser Rede empfiehlt er sich insbesondere den hochkonservativen Kreisen um König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen.
1851
8. Mai: Ernennung zum Geheimen Legationsrat und Rat bei der preußischen Gesandtschaft am Bundestag in Frankfurt/Main.
15. Juli: Ernennung zum preußischen Bundestagsgesandten in Frankfurt/Main. Sein vorrangiges Ziel ist die Gleichstellung der beiden Großmächte Preußen und Österreich innerhalb des Deutschen Bundes und die Reduzierung der österreichischen Präsidentschaft auf eine bloße Ehrenstellung.
2. Dezember: Wiederwahl in die zweite Kammer des Preußischen Landtags.
1852
25. März: Unblutiges Pistolenduell mit dem liberalen Abgeordneten Georg Freiherr von Vincke (1811-1875) nach einer sehr persönlich geratenen Kammerdebatte um die Zollpolitik.
1854
21. November: Berufung in das preußische Herrenhaus, der 1. Kammer des preußischen Landtags.
1859-1862
Als preußischer Gesandter am russischen Hof in St. Petersburg hält Bismarck engen Kontakt zu einflussreichen Persönlichkeiten, unter anderem zum russischen Außenminister Alexander Gortschakow (1798-1883), und gewinnt so wertvolle Kenntnisse über die politischen und gesellschaftlichen Strömungen Russlands, die für seine spätere Außenpolitik nützlich sind.
1862
März-September: Preußischer Gesandter in Paris.
23. September: An dem Tag, als das preußische Abgeordnetenhaus alle Ausgaben für die Heeresreform ablehnt und sich der seit 1860 schwelende Heereskonflikt zum Verfassungskonflikt ausweitet, beruft Wilhelm I. von Preußen Bismarck zum vorläufigen preußischen Ministerpräsidenten. Bis 1866 regiert Bismarck ohne parlamentarisch genehmigtes Budget.
30. September: In der Budgetkommission des preußischen Abgeordnetenhauses versucht Bismarck, die liberale Opposition zur außenpolitischen Kooperation zu bewegen. Mit den Worten „Nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschiedenen – das ist der große Fehler von 1848 und 1849 gewesen – sondern durch Eisen und Blut“ nährt er jedoch das Misstrauen der Abgeordneten gegen ihn.
8. Oktober: Ernennung zum preußischen Ministerpräsidenten und Minister des Auswärtigen.
1863
8. Februar: Mit Unterzeichnung der Alvenslebenschen Konvention unterstützt Bismarck Russland in der Bekämpfung des polnischen Aufstands und sichert sich so den in den kommenden Jahren wichtigen russischen Rückhalt.
12./13. Mai: In einem ersten geheimen Gespräch mit dem Präsidenten des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins (ADAV), Ferdinand Lassalle, sondiert Bismarck die Möglichkeiten politischer Kooperation mit der Arbeiterbewegung, um einen Rückhalt gegen seine liberalen Gegner im Abgeordnetenhaus zu haben.
1864
1. Februar: Mit Beginn des Deutsch-Dänischen Krieges kommt Bismarck dem zunächst geheim gehaltenen Ziel, Schleswig und Holstein in den preußischen Staat einzuverleiben, näher.
1865
14. August: In der „Konvention von Gastein“ einigen sich Preußen und Österreich zunächst auf eine Aufteilung Schleswig-Holsteins. Die sich daraus ergebenden Konflikte sowie das Ringen zwischen Österreich und Preußen um die Vorherrschaft in Deutschland führen schließlich zum Deutschen Krieg 1866.
Vorrangige Ziele Bismarcks bleiben die Erringung und der Ausbau einer preußischen Vormachtstellung in Deutschland und Europa. Die im Nachhinein „Einigungskriege“ genannten Kriege gegen Dänemark 1864, Österreich 1866 und Frankreich 1870/71 sind in diesem Sinne das Mittel, einen kleindeutschen bzw. großpreußischen Nationalstaat ohne Österreich zu verwirklichen.
16. September: Bismarck wird in den Grafenstand erhoben.
1866
8. April: In einem Geheimvertrag sichert sich Bismarck als Gegenleistung für den in Aussicht gestellten Erwerb von Venetien die italienische Unterstützung im Krieg gegen Österreich.
7. Mai: Der Tübinger Student Ferdinand Cohen-Blind, Stiefsohn eines 1848er Revolutionärs, verübt in Berlin Unter den Linden ein Pistolen-Attentat auf Bismarck, um gegen dessen antiliberale Politik zu demonstrieren. Bismarck bleibt unverletzt und deutet dies als gutes Omen für seine Politik.
3. Juli: Nach dem preußischen Sieg über Österreich und Sachsen bei Königgrätz (Böhmen) erreicht Bismarck sein Ziel der Annexion Schleswigs und Holsteins und der Herausdrängung Österreichs aus Deutschland.
3. September: Mit der Annahme der so genannten Indemnitätsvorlage billigt das preußische Abgeordnetenhaus nachträglich die Staatsausgaben für die Heeresreform. Damit ist der seit 1862 bestehende Verfassungskonflikt zwischen Bismarck und dem Parlament beendet.
Bismarck beginnt seine Zusammenarbeit mit den Nationalliberalen.
1867
12. Februar: In Anerkennung seiner Verdienste um Preußen erhält er von König Wilhelm I. eine Dotation über 400.000 Taler, von der er unter anderem das Gut Varzin bei Köslin in Pommern erwirbt.
14. Juli: Bismarck wird Kanzler des unter preußischer Führung gegründeten Norddeutschen Bundes, dessen Verfassung inklusive allgemeinem und gleichem Wahlrecht weitgehend auf seine eigenen Entwürfe zurückgeht.
1870
13. Juli: Einen Tag nach dem Verzicht Leopolds von Hohenzollern-Sigmaringen (1835-1905) auf die spanische Thronkandidatur verlangt der französische Botschafter von König Wilhelm I. in Bad Ems die Zusicherung, auch künftig keine Hohenzollernkandidatur in Spanien zuzulassen. Der König lehnt ab und berichtet telegraphisch an Bismarck. Bismarck veröffentlicht diese „Emser Depesche“ in verschärfter Form in der Presse. Sie erregt einen Sturm nationaler Entrüstung in Frankreich und Deutschland und führt zur französischen Kriegserklärung am 19. Juli und damit zum Beginn des Deutsch-Französischen Krieges. Bismarcks Kalkül, Preußen als Opfer einer vermeintlichen französischen Aggression darzustellen und damit die übrigen Mächte aus dem Konflikt herauszuhalten, geht auf.
1871
21. März: Bismarck wird in den erblichen Fürstenstand erhoben und zum ersten Reichskanzler des neu gegründeten Deutschen Reichs ernannt. Seine Ämter als preußischer Ministerpräsident und Außenminister behält er bei.
24. Juni: In Anerkennung seiner Verdienste um Preußen erhält er von Kaiser Wilhelm I. den Sachsenwald bei Friedrichsruh im Herzogtum Lauenburg übereignet.
1872
14. Mai: Bismarck erklärt im Reichstag in Zusammenhang mit dem von ihm gemeinsam mit den Liberalen gegen die katholische Kirche und die Zentrumspartei geführten „Kulturkampf„: „Seien Sie außer Sorge: Nach Canossa gehen wir nicht.“ Mit dem auf den Bußgang Kaiser Heinrichs IV. (1050-1106) zum Papst nach Canossa im Jahre 1077 rekurrierenden Schlagwort will Bismarck die Unnachgiebigkeit seiner Politik unterstreichen.
1873
22. Oktober: Das Drei-Kaiser-Abkommen zwischen Österreich, Russland und dem Deutschen Reich ist das erste einer Reihe von Abkommen in Bismarcks so genanntem Bündnissystem, welches das europäische Gleichgewicht und damit die Position des seiner Ansicht nach saturierten Deutschlands in der Mitte Europas sichern soll. Insbesondere die Gefahr eines französisch-russischen Bündnisses sucht er einzudämmen.
1874
13. Juli: Der katholische Böttchergeselle Eduard Kullmann (1853-1892) verübt in Kissingen ein Pistolen-Attentat auf Bismarck, bei dem dieser leicht am rechten Handgelenk verwundet wird. Obwohl sich die Zentrumspartei kurz darauf von dem Täter distanziert, trägt der Vorfall wesentlich zur Verschärfung des Kulturkampfes bei. Kullmann selbst wird im Oktober 1874 zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt.
1875
9. April-13. Mai: Mit einem von ihm selbst angeregten Zeitungsartikel unter der Überschrift „Ist der Krieg in Sicht?“ provoziert Bismarck die so genannte Krieg-in-Sicht-Krise zwischen dem wieder erstarkten Frankreich und dem Deutschen Reich. Sein eigentliches Ziel ist die Einschüchterung Frankreichs. Durch diplomatische Intervention Großbritanniens und Russlands kann die Krise beigelegt werden.
1877
15. Juni: Im so genannten Kissinger Diktat spricht sich Bismarck für die russische Schwarzmeerherrschaft aus. Großbritannien solle Ägypten erhalten, das Deutsche Reich sei hingegen nur an der Erhaltung des Status quo interessiert. Bismarck skizziert damit sein außenpolitisches Ziel, dass das Deutsche Reich gute und nicht einseitig gebundene Beziehungen zu allen europäischen Mächten außer Frankreich erhalten und zugleich den europäischen Frieden sichern könne.
1878
19. Februar: Bismarck erklärt vor dem Reichstag seine Bereitschaft, in der Orientkrise als „ehrlicher Makler“ zu vermitteln. Erneut unterstreicht er damit sein außenpolitisches Ziel des europäischen Gleichgewichts und sucht dieses auch durch Einberufung des Berliner Kongresses zur Lösung der Balkan-Krise im Juni 1878 zu verwirklichen.
17. Juli: Mit der Arbeiterschutz-Novelle wird die obligatorische Fabrikaufsicht durch staatliche Fabrikinspektoren eingeführt. Mit dieser sozialpolitischen Maßnahme beginnt Bismarck den sukzessiven Ausbau des staatlichen Fürsorge- und Wohlfahrtssystems, um damit der Sozialdemokratie ihre Basis zu entziehen. Es folgen die in ihren Grundzügen bis heute gültigen drei großen Bismarkschen Sozialgesetze, das Krankenversicherungsgesetz 1883, das Unfallversicherungsgesetz 1884 und das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung 1889.
18. Oktober: Mit dem Reichsgesetz „wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, dem so genannten Sozialistengesetz, erreicht Bismarck das seit 1874 von ihm geforderte Verbot der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAP) und der Arbeiterbewegung. Sein Ziel, die Sozialdemokratie nachhaltig zu zerstören, erreicht er nicht.
1880
15. September: Bismarck übernimmt das preußische Handelsministerium und schlägt in Abkehr vom bisherigen „Laissez Faire“ eine Politik des ordnenden staatlichen Eingriffs ein.
1884
24. April: Unterstützt von Bismarck wird mit Angra Pequena an der südwestafrikanischen Küste die erste Kolonialerwerbung unter deutschen Schutz gestellt. Infolge der seit 1873 andauernden Weltwirtschaftskrise und der zunehmenden Bedeutung der Kolonialfrage für die Politik der europäischen Mächte gibt Bismarck ab 1880 seine zunächst ablehnende Haltung gegenüber deutschen Kolonialerwerbungen auf.
15. November: Gemeinsam mit dem französischen Ministerpräsidenten Jules Ferry (1832-1893) beruft Bismarck die Kongokonferenz in Berlin ein. Bis zum 26. Februar 1885 tagen die Bevollmächtigten von 13 europäischen Staaten sowie der Vereinigten Staaten von Amerika und einigen sich in der Kongo-Akte über eine Zollfreiheit im Kongo- und Nigergebiet sowie die Errichtung eines Kongostaates unter dem belgischen König Leopold II. (1835-1909). Außerdem wird in diesem Dokument der Anspruch der Europäer, Afrika untereinander aufzuteilen, festgeschrieben.
1885
1. April: Kaiser Wilhelm I. schenkt Bismarck zu seinem 70. Geburtstag Anton von Werners Gemälde „Proklamierung des Deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871)“.
17. Mai: Eine zu Deutsch-Neuguinea gehörende melanesische Inselgruppe erhält unter dem Namen Bismarck-Archipel den kaiserlichen Schutzbrief.
1888
15. Juni: Mit der Thronbesteigung Wilhelms II. wandelt sich das seit den 1870er Jahren unveränderte Machtgefüge an der Spitze des Deutschen Reiches, da der junge Kaiser im Gegensatz zu seinem Großvater Wilhelm I. nicht gewillt ist, sich dem Willen Bismarcks unterzuordnen.
1890
31. Januar: Als Wilhelm II. während Bismarcks Abwesenheit beginnt, Pläne für eine eigene Sozialpolitik zu entwickeln, die unter anderem ein breit angelegtes Programm zur Verbesserung des Arbeiterschutzes vorsehen, und Bismarcks Vorlage für ein unbefristetes Sozialistengesetz im Reichstag abgelehnt wird, tritt er von dem für die Sozialpolitik zuständigen Amt des preußischen Handelsministers zurück.
15. März: Nach weiteren Meinungsverschiedenheiten – neben der Sozialpolitik kommt auch Bismarcks Festhalten an einer Kabinettsordre von 1852, die den Verkehr der einzelnen Minister mit der Krone unter die Kontrolle des Ministerpräsidenten stellt, ins Spiel, – kommt es zum Bruch zwischen Kaiser Wilhelm II. und Bismarck. In einer Unterredung fordert Wilhelm II. Bismarck unmissverständlich zum Rücktritt auf.
18. März: Bismarck reicht sein Abschiedsgesuch ein, das so geschickt formuliert ist, dass dem Kaiser die ganze Verantwortung für das Zerwürfnis zufällt. Das Gesuch wird erst unmittelbar nach Bismarcks Tod veröffentlicht.
20. März: Entlassung Bismarcks als Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident. Bismarck erhält den Titel eines Herzogs von Lauenburg, den zu tragen er sich jedoch weigert. In weiten Teilen der deutschen Öffentlichkeit herrscht Erleichterung über Bismarcks Sturz. Im Ausland hingegen wird der Machtwechsel mit gemischten Gefühlen aufgenommen, da Bismarck als Garant einer friedlichen Außenpolitik gilt. Von Friedrichsruh aus kommentiert und kritisiert der „Alte vom Sachsenwald“, wie Bismarck nun genannt wird, unablässig die Politik seines Nachfolgers Leo von Caprivi und des Kaisers.
1891
30. April: Bismarck lässt sich als Kandidat der Nationalliberalen in den Reichstag wählen. Er übt das Mandat zwar nie aus, erfreut sich aber an der politischen Unruhe, die dieser Schachzug auslöst.
1892
Ein kaiserlicher Erlass, der Bismarck von fast allen offiziellen Kontakten abschneidet, ruft in der Öffentlichkeit einen Sturm der Entrüstung hervor. Erst jetzt beginnt ein regelrechter Kult um den „Reichsgründer Bismarck“, dessen Verehrung als lebendes Denkmal nach der offiziellen Aussöhnung mit Kaiser Wilhelm II. 1894 noch weiter zunimmt.
1894
27. November: Tod von Bismarcks Frau Johanna.
1895
23. März: Wegen der anhaltenden Kritik Bismarcks an der Politik des Reichskanzlers und des Parlaments lehnt die Reichstagsmehrheit eine Glückwunschadresse zu Bismarcks 80. Geburtstag ab.
1. April: Zu seinem 80. Geburtstag erreicht der Bismarck-Kult einen vorläufigen Höhepunkt: Über 450 Städte verleihen Bismarck die Ehrenbürgerschaft, 9.875 Telegramme und 450.000 Briefe werden vom Postamt in Friedrichsruh ausgeliefert, Tausende pilgern zu Bismarcks Ruhesitz.
1896
24. Oktober: Bismarck enthüllt in dem „Hamburger Nachrichten“ den von 1887 bis 1890 bestehenden geheimen deutsch-russischen Rückversicherungsvertrag.
1898
30. Juli: Otto von Bismarck stirbt in Friedrichsruh bei Hamburg. Bismarcks Tod erregt auch international solches Aufsehen, dass für die Dauer einer Woche allein in der Presse zuvor bestimmende Themen wie der spanisch-amerikanische Krieg gänzlich in den Hintergrund geraten.
Die Familie widersetzt sich dem Wunsch Kaiser Wilhelms II., den Leichnam nach Berlin zu überführen. Die Beisetzung findet gemäß Bismarcks Vorgaben in Friedrichsruh statt.
November: Die ersten zwei Bände von Bismarcks „Gedanken und Erinnerungen“ erscheinen. Innerhalb kürzester Zeit sind die ersten 100.000 Exemplare vergriffen. Der dritte Band, der die Umstände der Entlassung Bismarcks schildert, darf erst 1919, nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie, veröffentlicht werden.
Von den über 700 Bismarck-Denkmälern, die bis 1914 im Deutschen Reich in Planung sind, werden mindestens 500 realisiert. https://www.bismarcktuerme.de/ebene3/bismarck/kurzbio.html
2012
Veröffentlichung von verschollen geglaubten Tonaufzeichnungen Bismarcks, die 1889 mit dem Phonographen des amerikanischen Erfinders Thomas Edison (1847-1931) entstanden waren.
Als Kanzler bestimmte er die Politik des neu geschaffenen Reiches – allgemein im Volksmund und in der Geschichtsschreibung wurde Bismarck daher auch der „Eiserne Kanzler“ genannt – und, bis auf eine kurze Unterbrechung, als preußischer Ministerpräsident bis zu seiner Entlassung 1890 entscheidend mit. Er setzte außenpolitisch auf einen Ausgleich der europäischen Mächte (→ Bündnispolitik Otto von Bismarcks).
Innenpolitisch ist seine Regierungszeit nach 1866 in zwei Phasen einteilbar. Zunächst kam es zu einem Bündnis mit den gemäßigten Liberalen. In dieser Zeit gab es zahlreiche innenpolitische Reformen wie die Einführung der Zivilehe, wobei Bismarck Widerstand von katholischer Seite mit drastischen Maßnahmen bekämpfte (→ Kulturkampf). Seit den späten 1870er-Jahren wandte Bismarck sich zunehmend von den Liberalen ab. In diese Phase fällt der Übergang zur Schutzzollpolitik und zu staatsinterventionistischen Maßnahmen. Dazu zählte insbesondere die Schaffung des Sozialversicherungssystems. Innenpolitisch geprägt waren die 1880er-Jahre nicht zuletzt vom repressiven Sozialistengesetz. 1890 führten Meinungsverschiedenheiten mit dem seit knapp zwei Jahren amtierenden Kaiser Wilhelm II. zu Bismarcks Entlassung.
eine weitere Biographie
Otto von Bismarck
Steckbrief: Otto von Bismarck lebte von 1815 bis 1898. Stichworte zum Lebenslauf von Bismarck: Reichsgründung, Bündnispolitik und Sozialversicherung. Kurze Zusammenfassung der Biographie: Otto von Bismarck einigte durch drei Kriege das Deutsche Reich. Mit seinen Sozialgesetzen gewann er die Sympathie der Besitzlosen für den Staat.
1815
Am 1. April 1815 wird Otto von Bismarck in Schönhausen an der Elbe geboren. Er ist das viertes Kind eines märkischen Adeligen. Bismarcks Vater, ein Gutsbesitzer, hat eine Laufbahn beim preußischen Heer absolviert. Die bürgerliche Mutter unterstützt Otto in seinem Ehrgeiz.
1822-1832
Anders als die meisten Söhne der Junker (Gutsbesitzer) erhält Bismarck eine fundierte Schulbildung. Nach dem Friedrich-Wilhelm-Gymnasium absolviert er das Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin. Dem Abitur folgt das Jurastudium in Göttingen.
1835
Bismarck schließt sein Jurastudium in Berlin als Referendar ab. Danach ist er am Gericht in Berlin und Aachen tätig.
1838
Bismarck sieht im Beamtentum für sich keine Perspektive und kündigt den Staatsdienst. Er leistet seinen Militärdienst ab, unternimmt Reisen und verwaltet die Güter seiner Familie.
1847
Bismarck wird für die Konservativen in den preußischen Landtag gewählt, das erste großen Parlament der deutschen Geschichte. Im Juli heiratet er Johanna von Puttkammer, die aus einem sehr christlich geprägten Elternhaus stammt. Aus der Ehe gehen drei Kinder hervor.
1848
Im Revolutionsjahr steht Bismarck auf der Seite von Preußentum und Königstreue. Der demokratischen Bewegung steht er ablehnend gegenüber, Bismarck spricht von der „Begehrlichkeit der Besitzlosen“. Seine Kandidatur für einen Sitz in der preußischen Nationalversammlung misslingt. Er wird nicht gewählt.
1849-1850
Zu Beginn des Jahres wird Bismarck Mitglied des Abgeordnetenhauses, der zweiten preußischen Kammer. Er beteiligt sich an der Gründung der konservativen „Kreuzzeitung“ und des „Vereins zum Schutz des Eigentums und zur Förderung des Wohlstandes aller Volksklassen“. Der Verein wird im Volk „Junkernparlament“ genannt.
1851
Bismarck wird Legationsrat und Gesandter am Frankfurter Bundestag.
1859
Nach Bismarcks Abberufung aus Frankfurt wird er als Gesandter nach St. Petersburg geschickt.
1862
Er wird als Gesandter nach Paris geschickt. Im September folgt die Berufung zum Ministerpräsidenten durch den preußische König Wilhelm I.
1862-1864
Preußischer Verfassungskonflikt um die Machtaufteilung zwischen König und Parlament.
1863
Bismarck lehnt es ab, am Fürstentag zu Frankfurt teilzunehmen.
1864
Im 1. Reichseinigungkrieg siegt Preußen unter Bismarck gegen die Dänen. Dänemark verliert Schleswig-Holstein.
1866
Im 2. Reicheinigungskrieg, dem „Deutschen Bruderkrieg“, schlägt Bismarck die Truppen von Bayern und Ötserreich in der Schlacht von Königgrätz.
1867
Gründung und Ausbau des Norddeutschen Bundes unter preußischer Führung. Bismarck wird Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes.
1870
Die Emser Depesche führt zum Ausbruch des Krieges zwischen Deutschland und Frankreich, dem 3. Reichseinigungskrieg. Nach der siegreichen Schlacht bei Sedan, an der auch der spätere Reichspräsident Hindenburg teilnimmt, gelingt die Festnahme des französischen Kaisers Napoleon III.
1871
Nach dem Sieg über Frankreich verkündet Bismarck die Gründung des Deutschen Reiches in Versailles. Bismarck drängt Wilhelm I., die Kaiserkrone anzunehmen. Dieser wäre lieber König von Preußen geblieben. Beginn des Kulturkampfes zwischen Preußen und dem Deutschen Reich, und zwischen Kirche und Staat.
1873
Drei-Kaiser-Abkommen zwischen dem Deutsches Reich, Österreich und Rußland.
1874
Am 13. Juli wird Bismarck bei einem Attentat in Bad Kissingen an der Hand verletzt.
1878
Auf dem Berliner Kongress einigen sich die Vertreter der europäischen Großmächte auf eine Lösung zur Beendigung der Balkankrise und beschließen eine neue Friedensordnung für Südosteuropa. Unter August Bebel erstarkt die deutsche Arbeiterbewegung. Bismarck erlässt das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, das zu einem Parteiverbot der SAPD führt. Aus der SAPD (Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands) geht später die SPD hervor. Das Attentat von Bad Kissingen diente Bismarck dabei nur als Vorwand, denn eine Verbindung zwischen dem Attentäter und der Sozialdemokratie konnte nicht nachgewiesen werden.
1879
Bismarck schließt ein Bündnis mit Österreich-Ungarn.
1881
Erneuerung des Drei-Kaiser-Bündnisses. Als der Altertumswissenschaftler und Politiker Theodor Mommsen Bismarcks Sozialpolitik in einem Wahlaufruf kritisiert, wird er vom ihm wegen Beleidigunng verklagt. Mommsen wird freigesprochen. Schließlich erlässt Bismarck in den nächsten Jahren seine Sozialgesetze, um „in der großen Masse der Besitzlosen die konservative Gesinnung erzeugen, welche das Gefühl der Pensionsberechtigung mit sich bringt“.
1883
Bismarck begründet die Krankenversicherung.
1884
Bismarck begründet die Unfallversicherung.
1889
Bismarck führt die staatliche Rentenversicherung ein.
1890
Der junge Kaiser Wilhelm II. entlässt Bismarck. Die britische Satirezeitung „Punch“ kommentiert Bismarcks Rücktritt mit der Feststellung „Der Lotse geht von Bord“. Um sich mit den Sozialdemokraten auszusöhnen, verzichtet Wilhelm II. auf eine Verlängerung des Verbotes der Sozialdemokratie.
1898
Am 30. Juli stirbt Bismarck in Friedrichsruh östlich von Hamburg, wo er seine letzten Jahre verbracht hatte.
Literatur:
Mommsen Wilhelm: Otto von Bismarck. Reinbek 1966; Pflanze Otto: Bismarck – Der Reichskanzler (Titel der Originalausgabe: Bismarck and the Development of Germany) New Jersey 1990.
Die heutige Zusammenfassung ist auch an die Personen gerichtet, die bisher unsere verfassungskonforme Aufbauarbeit zur Wiedervereinigung und zur Einheit und Freiheit Deutschlands mit unwürdigen Handlungen abgelehnt haben, denn Einheit bedeutet sich mit dem Einen zu verbinden und Freiheit bedeutet Verpflichtung auch für sich selbst zu tragen.
Das „Recht auf Heimat“ braucht keine lauten Worte, wehende Fahnen, Gebrülle, Demonstration und Kampf, es ist ein unbeschreibliches tief sitzendes Gefühl, das nur erscheint, wenn Würde, Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit, Wahrheitstreue und Ahnenpflicht unsere Handlungen beflügeln. Das Problem ist nicht das System selbst, sondern die Menschen denen die vorhergenannten Werte fremd sind.
Nun ein Überblick unserer Präsentationen im Weltnetz:
Es gibt nur eine legitime Verfassung für Deutschland als Ganzes!
Studieren Sie den Deutschen Reichsanzeiger sehr genau und wenden Sie in ihrem eigenen Interesse für das Recht auf Eigentum, auf Staatsangehörigkeit und auf Recht, die Gesetze des souveränen Deutschlands an. Diese stehen bei richtiger und souveräner Anwendung über den Vorschriften von Fremdverwaltungen, Vereinigten Wirtschaftsgebieten, von Parteien und Handelsunternehmungen. Bedenkt dabei, daß die genannten Organisationen für die Anwendung staatlicher Gesetze nicht legitimiert sind und diese nicht anwenden.
Der Norddeutsche Bund vereinte von 1866 bis 1871 alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter preußischer Führung. Er war die geschichtliche Vorstufe der mit der Reichsgründung verwirklichten kleindeutschen, preußisch dominierten Lösung der deutschen Frage unter Ausschluss Österreichs und der bisher die gewählten deutschen Kaiser dominierenden Habsburger. Der ursprünglich 1866 als Militärbündnis angelegte Bund erhielt mit der Verfassungsgebung am 1. Juli 1867 Staatsqualität.
Die Verfassung des Norddeutschen Bundes entsprach weitestgehend der des Kaiserreichs von 1871: Einem vom Volk gewählten Reichstag stand ein Bundesrath gegenüber, der die Regierungen der Mitgliedsstaaten (meist Herzogtümer) vertrat. Zur Verabschiedung von Gesetzen mussten beide zustimmen. Oberhaupt des Bundes war der preußische König als Inhaber des Bundespräsidiums. Verantwortlicher Minister war der Bundeskanzler. Der konservative preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war der erste und einzige Kanzler in den wenigen Jahren des Norddeutschen Bundes.
Der Reichstag des Norddeutschen Bundes bereitete mit seinen zahlreichen modernisierenden Gesetzen zu Wirtschaft, Handel, Infrastruktur und Rechtswesen (darunter dem Vorläufer des heutigen Strafgesetzbuchs) wesentlich die spätere deutsche Einheit vor. Einige der Gesetze wirkten bereits vor 1871 über den deutschen Zollverein in den süddeutschen Staaten. Allerdings war die parlamentarische Kontrolle über den Militärhaushalt noch begrenzt, obgleich die Militärausgaben 95 Prozent des Gesamthaushalts ausmachten.
Die Hoffnung, bald die süddeutschen Staaten Baden, Bayern, Württemberg und Hessen-Darmstadt in den Bund aufnehmen zu können, erfüllte sich nicht. In jenen Ländern war der Widerstand gegen das protestantische Preußen bzw. gegen den Bund mit seiner liberalen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik groß. Das zeigte sich bei der Wahl zum Zollparlament 1868; diese Zusammenarbeit von norddeutschen und süddeutschen Abgeordneten im Zollverein trug aber zur wirtschaftlichen Einheit Deutschlands bei.
Nach einer diplomatischen Niederlage im Spanischen Thronfolgestreit begann Frankreich im Juli 1870 den Krieg gegen Deutschland. Es wollte damit ein weiteres Erstarken Preußens und eine deutsche Vereinigung unter seiner Führung verhindern. Allerdings hatten die süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg nach ihrer Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 Verteidigungsbündnisse mit Preußen geschlossen. Daher und aufgrund ihrer besseren Organisation konnten die deutschen Heere den Krieg rasch nach Frankreich hinein tragen.
Durch die Novemberverträge von 1870 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei. Mit der sogenannten Reichsgründung und dem Inkrafttreten der neuen Verfassung am 1. Januar 1871 ging der Bund im deutschen Kaiserreich auf.
Vorgeschichte bis 1866
Seit dem 18. Jahrhundert gab es neben der österreichischen Habsburgermonarchie eine weitere Macht in Deutschland, die eine Führungsrolle beanspruchte: Preußen, das im Jahr 1701 zum Königreich aufgestiegen war und unter anderem das an Bodenschätzen reiche Schlesien von Österreich erobert hatte. Das Verhältnis dieser beiden mitteleuropäischen Großmächte bezeichnete man als deutschen Dualismus, der von Rivalität, oft aber auch von Zusammenarbeit zu Ungunsten Dritter geprägt war.
Deutschland im Herbst 1850: Staaten der Erfurter Union (gelb) und jene des Rumpfbundestages (dunkelrot)
Der von vielen Deutschen erwünschte Ausbau des Bundes oder gar der Übergang zum Bundesstaat wurde von Österreich und Preußen verhindert: Österreich sah wegen seiner eigenen Nationalitätenkonflikte einen deutschen Bundesstaat als Existenzbedrohung an, und Preußen wollte keine Weiterentwicklung des Deutschen Bundes, solange allein Österreich als „Präsidialmacht“ galt. Schon 1849 bemühte Preußen sich mit der „Erfurter Union“ erst um ein Kleindeutschland ohne Österreich, dann zumindest um einen norddeutschen Bundesstaat unter preußischer Führung. Aufgrund des Druckes Österreichs, der Mittelstaaten und Rußlands mußte Preußen diesen Versuch in der Herbstkrise 1850 allerdings aufgeben.
In der Folge kam es wieder zu einer Zusammenarbeit der Großmächte, die aber deutlich stärker von Rivalität überschattet war als in den Jahren 1815–1848. Nach 1859 machten beide Großmächte erfolglose Vorschläge zu einer Bundesreform. Eine Teilung Deutschlands in Nord und Süd gehörte auch dazu. Obwohl sie um 1864 im Krieg gegen Dänemark wieder gemeinsam gegen die deutschen Staaten agierten, waren sie alsbald in der Schleswig-Holstein-Frage zerstritten und trugen auch diesen Streit militärisch aus.
Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck bemühte sich mehrmals um einen Ausgleich mit Österreich, schließlich aber steuerte er Preußen auf die Konfrontation mit Österreich und notfalls den übrigen Staaten zu. Der österreichische Kaiser Franz Joseph I. wiederum war unbeeindruckt, hielt die Position Bismarcks in Preußen für schwach und schätzte seine eigene militärische Macht als unüberwindbar ein. So erwirkte Österreich am 14. Juni 1866 einen Bundesbeschluß des Bundestags über die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen.
Deutscher Krieg und Kriegsfolgen
Georg Bleibtreu: Schlacht bei Königgrätz, Gemälde von 1868. Diese Schlacht in Böhmen war der entscheidende preußische Sieg gegen Österreich.
Im Deutschen Krieg von 1866 siegte Preußen mit seinen Verbündeten jedoch gegen Österreich und dessen Alliierte (die Königreiche Bayern, Württemberg, Sachsen und Hannover, die Großherzogtümer Baden und Hessen, das Kurfürstentum Hessen und weitere Kleinstaaten). Im Vorfrieden mit Österreich (26. Juli) setzte Preußen durch, die Verhältnisse im Norden Deutschlands bis zur Mainlinie neu zu ordnen. Hier taucht auch zuerst der Ausdruck Norddeutscher Bund auf. Dieses Arrangement hatte Preußen zuvor bereits mit dem französischen Kaiser Napoleon III. abgestimmt.
Am 1. Oktober 1866 annektierte Preußen vier seiner Kriegsgegner nördlich des Mains: Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt. Die übrigen Staaten durften ihre Gebiete fast ohne Änderungen behalten. Durch die Einverleibungen stieg die Bevölkerungsanzahl Preußens von etwa 19 Millionen auf fast 24 Millionen.
Drei weitere Kriegsgegner nördlich des Mains, nämlich Sachsen, Sachsen-Meiningen und Reuß älterer Linie, wurden in den Friedensschlüssen dazu verpflichtet, sich dem Norddeutschen Bund anzuschließen. Das Großherzogtum Hessen mußte mit seiner Provinz Oberhessen sowie den rechtsrheinischen (rheinhessischen) Gemeinden Kastel und Kostheim dem Bund beitreten, die alle nördlich des Mains lagen.
Augustverträge und Konstituierender Reichstag
Feierliche Eröffnung des Norddeutschen Konstituierenden Reichstages im königlichen Schloß, Berlin am 24. Februar 1867
Am 18. August 1866 schloß Preußen mit 15 nord- und mitteldeutschen Staaten einen Bündnisvertrag mit doppeltem Zweck, der schließlich als „Augustbündnis“ bekannt wurde. Später traten weitere Staaten wie die beiden Mecklenburgs (Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz) dem Vertragswerk bei (daher „Augustverträge“). Zum einen bildeten sie ein Verteidigungsbündnis, das auf ein Jahr begrenzt war. Zum anderen war das Augustbündnis ein Vorvertrag zur Gründung eines Bundesstaats.
Grundlage sollte der Bundesreformplan vom 10. Juni 1866 sein, den Preußen damals den übrigen deutschen Staaten zugesandt hatte. Dieser Plan war aber noch sehr allgemein gehalten und bezog damals noch Bayern und das übrige Kleindeutschland ein. Dem Augustbündnis lag also noch kein eigentlicher Verfassungsentwurf vor, anders als dem Dreikönigsbündnis von 1849 für die Erfurter Union.
Im Augustbündnis war auch die Wahl eines gemeinsamen Parlaments vereinbart. Dieses würde bei der Verfassungsvereinbarung das norddeutsche Volk repräsentieren. Grundlage für die Wahl waren Gesetze der Einzelstaaten. Diese Gesetze übernahmen, absprachegemäß, das Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849 fast wörtlich. Der Norddeutsche Konstituierende Reichstag wurde am 12. Februar 1867 gewählt und am 24. Februar in Berlin von König Wilhelm I. von Preußen eröffnet. Nach langen Verhandlungen nahm der im Berliner Palais Hardenberg tagende Reichstag bereits am 16. April den abgeänderten Verfassungsentwurf an und hatte tags darauf seine feierliche Schlußsitzung.
Bundesverfassung
Der Preußische Landtag und der konstituierende Reichstag waren von einer nationalliberal-freikonservativen Mehrheit beherrscht. Gerade die Nationalliberalen wollten ursprünglich eine möglichst radikale Lösung: Deutschland sollte ein Einheitsstaat unter preußischer Führung werden. Beispielsweise hätten die übrigen Staaten Norddeutschlands einfach Preußen beitreten sollen. Preußen mit seiner Militärmacht hätte sie dazu zwingen können. Bismarck hingegen suchte nach einer föderativen Lösung. Einerseits wollte er die süddeutschen Staaten und deren Fürsten nicht davor abschrecken, später ebenfalls beizutreten. Andererseits ging es ihm um seine eigene vermittelnde Rolle und damit um seine Machtstellung zwischen König, Landtag und verbündeten Staaten.
Verfassungsdiagramm für den Norddeutschen Bund, mit der Entwicklung zum Deutschen Reich
Als Folge dieser Überlegungen strebte Bismarck eine norddeutsche Bundesverfassung an, die ihre unitarischen Züge und auch die Macht des preußischen Königs verbarg. So weit wie möglich sollte der neue Bund äußerlich einem Staatenbund ähneln. Beispielsweise war die Militärmacht in der Verfassung einem Bundesfeldherrn unterstellt. Diese Bezeichnung stammte aus der Zeit des Deutschen Bundes; der preußische König hatte damals versucht, dauerhafter Bundesfeldherr des Bundesheeres oder zumindest der norddeutschen Bundestruppen zu werden. Die Verfassung machte allerdings an anderer Stelle deutlich, dass der Bundesfeldherr niemand anders als der preußische König war.
Geheimrath Maximilian Duncker hatte im Auftrag Bismarcks einen ersten Verfassungsentwurf ausgearbeitet. Nach mehreren Überarbeitungen durch Gesandte und Ministerialbeamte legte Bismarck selbst Hand an, und schließlich lag am 15. Dezember 1866 den Bevollmächtigten der Regierungen ein preußischer Entwurf vor. Die Bevollmächtigten hatten zum Teil erhebliche Bedenken, mal wünschten sie sich mehr Föderalismus, mal einen stärkeren Einheitsstaat. Bismarck nahm 18 Änderungsanträge an, die die Grundstruktur nicht anrührten, und die Bevollmächtigten stimmten am 7. Februar 1867 zu. Dieser Entwurf war dann ein gemeinsames Verfassungsangebot der verbündeten Regierungen.
Der Entwurf ging am 4. März dem konstituierenden Reichstag zu. Bei seinen Beratungen stimmte sich der konstituierende Reichstag eng mit den Bevollmächtigten der Einzelstaaten ab. Auf diese Weise kam es zu Kompromissen, auf die sich beide Seiten verständigen konnten. Am 16. April 1867 verabschiedete nicht nur eine Reichstagsmehrheit den abgeänderten Entwurf, sondern ihn billigten sogleich auch die Bevollmächtigten des Bundesrathes. Die Einzelstaaten ließen danach ihre Landesparlamente abstimmen und publizierten die Bundesverfassung. Dieser Prozeß dauerte bis zum 27. Juni. Am 1. Juli konnte die Verfassung vereinbarungsgemäß in Kraft treten.
Die Verfassung des Norddeutschen Bundes ist, von einigen Bezeichnungen und Details abgesehen, bereits identisch mit der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871, die bis 1918 angewandt wurde und seit dem 29. Mai 2008 wieder angewendet wird.
Bundesorgane
„Es spukt im Reichstage“: Karikatur auf Kanzler Otto von Bismarck, der die Einrichtung von Bundesministerien ablehnt.
Dem König von Preußen stand das Präsidium des Bundes zu, auf einen Titel wie „Kaiser“ verzichtete man. Nicht dem Namen, aber der Sache nach war er das Bundesoberhaupt. Er setzte einen Bundeskanzler ein, der die Handlungen des Präsidiums gegenzeichnete. Damit war der Bundeskanzler der einzige verantwortliche Minister, also die Bundesregierung (Exekutive) in einer Person. Die Verantwortlichkeit ist nicht parlamentarisch zu verstehen, aber politisch.
Der Bundeskanzler erhielt zur Unterstützung seiner Arbeit eine oberste Bundesbehörde, das Bundeskanzleramt (es wurde später in Reichskanzleramt umbenannt und ist nicht mit der Reichskanzlei von 1878 zu verwechseln). In der Zeit des Norddeutschen Bundes wurde nur noch eine weitere oberste Bundesbehörde eingerichtet, das von Preußen übernommene Auswärtige Amt. Der Chef des Bundeskanzleramts und der Leiter des Auswärtigen Amtes waren keine Kollegen des Bundeskanzlers, sondern ihm als weisungsbefugte Beamte unterstellt. Bismarck widersetzte sich den Bestrebungen des Reichstags, regelrechte Bundesministerien einzurichten. In der Praxis bediente sich Bismarck oftmals der Zuarbeit der Landesministerien, zumal der preußischen, allein schon aus Mangel an einer eigenen personellen Ausstattung auf Bundesebene.
Die Gliedstaaten entsandten Bevollmächtigte in den Bundesrath. Diese Vertretung der Gliedstaaten war ein Bundesorgan, das exekutive, legislative und judikative Befugnisse hatte. Der Bund hatte kein Verfassungsgericht, aber der Bundesrath entschied über bestimmte Streitfälle zwischen und in den Gliedstaaten.
Der Bundesrath übte zusammen mit dem Reichstag das Gesetzgebungsrecht einschließlich der Haushaltsbewilligung aus. Diäten, also Abgeordnetenentschädigungen, waren laut Verfassung untersagt. Im Wahlrecht des Bundes war das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht verankert. Jeder Norddeutsche hatte in dem Wahlkreis, in dem er wohnte, eine Stimme für einen Kandidaten. Jeder Wahlkreis entsandte einen Abgeordneten in den Norddeutschen Reichstag. Im Mai 1869 kam das Bundeswahlgesetz zustande, das die Bestimmungen der Einzelstaatsgesetze von 1866 im Grunde beibehielt.
Vorsitzender des Bundesraths war der Bundeskanzler. An sich hatte er darin weder Sitz noch Stimme. Doch Bundeskanzler Bismarck war gleichzeitig preußischer Ministerpräsident. Auf diese Weise hatte er größten Einfluß auf die preußischen Stimmen im Bundesrath und damit auf den gesamten Bundesrath. Diese Ämterverbindung war in der Verfassung nicht vorgesehen, sie wurde aber fast in der gesamten Zeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches beibehalten.
Deutschland- und Außenpolitik
Karikatur im Kladderadatsch, 1867. Die Germania fordert den Schäfer Bismarck auf, die Herde (die deutschen Mittel- und Kleinstaaten) vor dem französischen Löwen (Napoleon III.) zu schützen. Bayern und Baden werden als Schäferhunde dargestellt, die den Löwen verbellen.
Der Norddeutsche Bund in Europa
Trotz anderer Erwartungen zeigte es sich bald, daß eine Vereinigung Deutschlands kein Selbstläufer war. Bismarck meinte im Jahr 1869 daher, daß man nicht mit Gewalt vorpreschen solle, da man auf diese Weise höchstens unreife Früchte ernten könne. Durch Vorstellen der Uhr könne man die Zeit nicht schneller laufen lassen. In Süddeutschland mußten wegen der Heeresreform nach preußischem Vorbild die Steuern erhöht werden. In Baden konnte der Großherzog nur mit Notverordnungsrecht das Bündnis mit dem Norden durch das Parlament bringen. 1870 stürzte die Patriotenpartei des katholischen Landvolks den liberalen Ministerpräsidenten. In Hessen-Darmstadt hoffte der Ministerpräsident noch im Juli 1870 auf eine preußische Niederlage im Konflikt mit Frankreich.
Bismarck initiierte von Mai bis Juli 1867 eine Reform des Zollvereins, um die süddeutschen Staaten mehr an den Norddeutschen Bund zu binden. Aus dem „Verein unabhängiger Staaten“ (völkerrechtliche Staatenverbindung) mit Vetorecht wurde eine Wirtschaftsunion mit Mehrheitsbeschlüssen. Ein Veto als einzelner Staat hatte nur noch das große Preußen. Der Zollbundesrath war ein dem Bundesrath vergleichbares Organ mit Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten, daneben gab es ein Zollparlament. Es wurde nach dem Reichstagswahlrecht gewählt, wobei in der Realität der Reichstag um süddeutsche Abgeordnete erweitert wurde.
Die Wahlen zum Zollparlament fanden 1868 in Süddeutschland statt. Dabei stellte sich heraus, daß die Preußengegner noch viele Wähler repräsentierten. Die Stimmen richteten sich gegen die Dominanz des protestantischen Preußens oder gegen liberale Freihandelspolitik; teilweise ging es auch um innere Konflikte der Staaten. In Württemberg waren alle 17 Abgeordneten antipreußisch, in Baden 6 gegenüber 8 Kleindeutschen, in Bayern 27 gegenüber 21. Die meisten waren dem konservativen Lager zuzuordnen. Bismarck verstand, daß die Erweiterung des Norddeutschen Bundes um den Süden noch längere Zeit auf sich warten lassen könnte; gleichwohl hatte der Süden keine Alternative zur wirtschaftlichen Integration, denn 95 Prozent seines Handels verlief mit dem Norden.
Im Februar 1870 forderten die Nationalliberalen mit der „Interpellation Lasker“, das liberale Baden in den Bund aufzunehmen. Bismarck lehnte ungewöhnlich schroff ab: Dadurch würde der Beitritt der übrigen süddeutschen Staaten unwahrscheinlicher werden. Der Bismarck-Biograph Lothar Gall geht davon aus, dass dieser in erster Linie die bisherige Machtstruktur bewahren wollte und eine Aufwertung der Liberalen befürchtete. Dasselbe galt für eine nationale Volksbewegung.
Anfang 1870 weihte Bismarck König Wilhelm von Preußen in einen Kaiserplan ein. Demnach sollte Wilhelm zum „Kaiser von Deutschland“ oder wenigstens des Norddeutschen Bundes ausgerufen werden. Das sei eine Stärkung für die Regierung und ihre Anhänger im Hinblick auf die kommenden Wahlen und Beratungen des Militäretats. Außerdem sei „Bundespräsidium“ im diplomatischen Verkehr ein unpraktischer Titel. Ein Gedanke war auch, daß den Süddeutschen ein deutscher Kaiser annehmbarer sein könnte als ein preußischer König. Bismarck stieß mit dem Ansinnen aber auf Widerstand bei den übrigen Fürsten in Nord- und Süddeutschland, wodurch der Plan aufgegeben wurde.
Von der Gründung 1867 bis zum Aufgehen in das größere Deutsche Reich am 1. Januar 1871 war vor allem das Verhältnis zu den süddeutschen Staaten und zu Frankreich bestimmend. Mit Frankreich gab es eine Art Kalten Krieg, der von diplomatischen Krisen und Aufrüstung geprägt war. Die politischen Fronten, auch mit Süddeutschland, schienen 1870 erstarrt.
Militärpolitik
Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes mit Schwarz-Weiß-Roth
Deutsch-Französischer Krieg
Conrad Freybergs Übergabe von Metz
Im September 1868 war in Spanien das Königshaus gestürzt worden, so dass das Übergangsregime einen neuen König suchte. Bismarck sorgte dafür, dass Leopold von Hohenzollern, ein Prinz aus dem süddeutschen Zweig der Hohenzollern, einer Kandidatur zustimmte. Als dies im Juli bekannt wurde, reagierte die öffentliche Meinung in Frankreich empört. Leopold zog seine Kandidatur zurück, und Frankreich hätte mit diesem diplomatischen Sieg zufrieden sein können. Napoleon III. beging aber den Fehler, vom Oberhaupt der Hohenzollerndynastie, dem preußischen König Wilhelm I., zu verlangen, eine solche Kandidatur für die Zukunft auszuschließen. Dies gab Bismarck in einer verkürzenden Darstellung, worin das französische Ansinnen und Wilhelms Ablehnung besonders schroff erschienen, an die Presse. Am 19. Juli erklärte Frankreich Preußen den Krieg.
Napoleon wollte den Deutschen das Recht der nationalen Selbstbestimmung nicht zugestehen. „Innere Unzufriedenheit nach außen abzulenken war von jeher ein bevorzugtes Herrschaftsmittel des Bonapartismus gewesen.“
Frankreich war isoliert, da die übrigen Mächte seinen Krieg nicht als gerechtfertigt ansahen. Die süddeutschen Staaten unterstützten entgegen Napoleons Erwartungen wegen der Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen den Norddeutschen Bund. Nach Abwehr des französischen Angriffs verlagerte sich das Kriegsgeschehen nach Frankreich. Bereits am 2. September, in der Schlacht bei Sedan, wurde Napoleon gefangen genommen, und sein Regime kapitulierte. Eine neue Regierung der Nationalen Verteidigung führte den Krieg bis zum 26. Januar 1871 weiter. Im Mai erfolgte der Frieden von Frankfurt. Frankreich mußte eine hohe Entschädigungssumme zahlen und Elsaß-Lothringen abtreten.
Übergang zum Deutschen Reich
Die süddeutschen Staaten Großherzogtum Baden, Königreich Bayern und Königreich Württemberg waren 1867 noch vollständig außerhalb des Norddeutschen Bundes, während Hessen-Darmstadt mit seiner nördlichen Provinz Oberhessen dazugehörte. Baden, Bayern und Württemberg schlossen im November 1870 Beitrittsverträge zum Norddeutschen Bundesstaat ab. Der Abschluß dieser Novemberverträge ermöglichte den Beitritt der Großherzogtümer Baden und Hessen (Südhessen) am 15. November 1870, des Königreichs Bayern am 23. November und des Königreichs Württemberg am 25. November 1870; zugleich vereinbarten die Verträge die Gründung eines „Deutschen Bundes“.
Durch Reichstagsbeschluß vom 10. Dezember 1870 erhielt dieser Bund den Namen Deutsches Reich. Dabei übernahm das Reich im Wesentlichen die Bundesverfassung von 1867. Somit entschied sich die deutsche Frage letztendlich unter Ausschluß Österreichs im Sinne der kleindeutschen Lösung.
Durch den Beitritt der Süddeutschen Staaten zum Bund entstand im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne kein neuer Staat: Der reformierte Norddeutsche Bund existierte, nachdem seine Verfassung des Deutschen Bundes – nicht zuletzt wegen zwei voneinander abweichender Fassungen – redigiert wurde, durch Rechtskontinuität unter der Bezeichnung „Deutsches Reich“ fort. Die Reichsgründung war folglich nichts anderes als der Eintritt der süddeutschen Staaten in den Norddeutschen Bund.
Die weitaus überwiegende Zahl der Staatsrechtler geht bei der Gründung des Deutschen Reiches von der Identität zum Norddeutschen Bund aus. Somit ist das Deutsche Reich in die Rechtsnachfolge des Norddeutschen Bundes, ipso jure (kraft Gesetz, von Rechts wegen) eingetreten. Als Folge dessen galten die Gesetze des Norddeutschen Bundes im Reich fort.
Bundesgebiet und Norddeutsche
Gebiete des Norddeutschen Bundes; im Süden Deutschlands befinden sich die Hohenzollernschen Lande (seit 1850 Teil Preußens)
Die Gründung des Norddeutschen Bundes bewirkte, daß eine Reihe von Staaten aus dem Prozeß der Bildung eines deutschen Nationalstaats herausfielen. Dies waren Österreich, Liechtenstein, Luxemburg und Niederländisch-Limburg. Letzteres war überhaupt nur eine niederländische Provinz, die aus historisch-politischen Gründen dem Deutschen Bund angehört hatte. Luxemburgs Selbstständigkeit wurde im Zuge der Luxemburgkrise 1867 von den Großmächten bestätigt.
Der Norddeutsche Bund umfasste 22 Gliedstaaten, die in der Verfassung Bundesstaaten genannt wurden. Das Gesamtgebiet hatte 415.150 Quadratkilometer mit fast 30 Millionen Einwohnern. Von ihnen lebten 80 Prozent in Preußen. Dank Artikel 3 der Bundesverfassung genossen die „Norddeutschen“ ein gemeinsames Indigenat, so daß sie sich im Bundesgebiet frei bewegen konnten. Norddeutscher als Staatsbürger war, wer Staatsangehöriger eines Gliedstaates war.
Bismarck war er die überragende Person des Norddeutschen Bundes und diente als preußischer Außenminister und Ministerpräsident sowie norddeutscher Bundeskanzler, war also Chef der preußischen Exekutive und alleiniger Minister der Norddeutschen.
Dieser Bund allein war schon deshalb besonders, weil er erstmals seit Jahrhunderten wenigstens Norddeutschland ein staatliches Band gab. Der Bund wa rso ausgestaltet, daß er später den Beitritt Süddeutschlands zuließ. Im Bund kam es zu einigen Neuerungen im Parteiensystem, wie der Gründung des katholischen Zentrums, sowie einer Zusammenarbeit Bismarcks mit den Nationalliberalen und Freikonservativen.
Der Norddeutsche Bund gilt weniger als eigenständige Epoche denn vielmehr als Vorstufe zur „Reichsgründung“. Dazu trägt bei, daß der am 01. Juli 1867 gegründete Bund nur etwa drei Jahre lang existierte. Außerdem gibt es vom Bund zum Reich eine hohe Kontinuität, sowohl was die Verfassung als auch die wichtigsten Politiker wie Bismarck angeht.
Für Bismarck war es typisch, mehrgleisig vorzugehen. Seiner Meinung nach, so Andreas Kaernbach, kann man als Politiker eine von mehreren Lösungen wählen, sie aber nicht selbst hervorbringen. Er sah die Sicherung der preußischen Stellung in Norddeutschland als Grundlage der preußischen Unabhängigkeit an. Diese „Auffangstellung“, der Norddeutsche Bund, galt ihm aber nur als ein Minimalziel. Das letztendliche war das preußisch geführte Kleindeutschland, das er durch eine Bundesreform und ohne Krieg mit Österreich hatte erreichen wollen. Dieses Ziel schien zunächst in weiter Ferne zu liegen. Dennoch beurteilte er den Norddeutschen Bund als Zwischenstufe von eigenem Wert, mit „eigener Zukunft“. Der konservative französische Politiker Adolphe Thiers äußerte, für Frankreich sei die Gründung des Norddeutschen Bundes „das größte Unglück seit vierhundert Jahren“ gewesen.
Die Flagge ist schwarz-weiß-roth
Artikel 55 der Verfassung bestimmte die Flagge des Bundes: „Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-roth“. Die Farbgebung wird Prinz Adalbert zugeschrieben, sie vereinigte Preußens Farben mit denen der Hansestädte und ihren Ansprüchen an den Seehandel. Am 1. Oktober 1867, drei Monate nach Verkündung des Norddeutschen Bundes, wurde auf allen preußischen Schiffen das Tuch mit dem Preußenadler eingeholt und die Schwarz-Weiß-Rothe Flagge gehißt. Im Jahr 1871 wurde die Flagge dann für das gesamte Reich übernommen.
Als Welfenfonds bezeichnet man das aus dem beschlagnahmten Vermögen des hannoverschen Königshauses gebildete, durch Vertrag vom 29. September 1867 dem früheren König Georg V. (König von Hannover und 2. Herzog von Cumberland und Teviotdale (* 27. Mai 1819 in Berlin; † 12. Juni 1878 in Paris) war der letzte König von Hannover.) von Hannover zugewiesene, am 2. März 1868 aber wieder sequestrierte (Isolation) Vermögen von 16 Millionen Vereinstalern, das durch eine besondere preußische Kommission in Hannover verwaltet und dessen Ertrag „zur Bekämpfung welfischer Umtriebe“ verwendet wurde.
Nach der Annexion des Königreichs Hannover im Deutschen Krieg 1866 war König Georg V. von Hannover mit seiner Familie zunächst nach Österreich, später nach Paris geflohen. Der exilierte König, der sich mit dem Verlust seines Königreichs nicht abfinden wollte, schürte in Frankreich den Hass gegen Preußen, indem er eine Zeitung (mit dem Namen „Situation“) herausgab, die die neuen Verhältnisse in Deutschland in den schärfsten Tönen angriff. Außerdem versuchte er aus hannoverschen Flüchtlingen und Offizieren die so genannte Welfenlegion aufzustellen, eine Armee, die bei einem möglichen Krieg auf französischer Seite kämpfen und sein verlorenes Königreich zurückerobern sollte. Daraufhin wurde die bereits zugesagte Entschädigung ausgesetzt und sein Privatvermögen beschlagnahmt, um ihm die finanzielle Grundlage zu entziehen. Da auch sein Sohn Ernst August, Herzog von Cumberland, den Thronanspruch in Hannover aufrechterhielt, wurde auch ihm das Vermögen nicht ausgezahlt.
Die Erträge aus dem geheimen Welfenfonds wurden für verschiedene Zwecke verwendet. Seit 1879 erhielt die Witwe Georgs V., Königin Marie, nebst ihren Töchtern eine jährliche Rente von 240.000 Mark aus dem Welfenfonds ausgezahlt. Der größte Teil aber wurde vom preußischen Reichskanzler Otto von Bismarck verwendet, um sich mittels finanziellem Druck und Bestechung die Presse gefügig zu machen (siehe auch Reptilienfonds). Auch der Bayernkönig Ludwig II. erhielt unter strenger Geheimhaltung mehrere Millionen Mark in Form einer regelmäßigen jährlichen Zuwendung von 300.000 Mark für seine Schloßbauten, als Gegenleistung für den Kaiserbrief, vermittelt durch den Grafen Max von Holnstein. Nicht zuletzt diese Leibrente führte dazu, dass König Ludwig bis zu seinem Tod niemals eine Regierung unter Führung der preußenfeindlichen Bayerischen Patriotenpartei (Deutsche Zentrumspartei im Deutschen Reich, CDU im Vereinigten Wietschaftsgebiet) berief.
Erst Kaiser Wilhelm II. bestimmte 1892, dass die Zinsen aus dem Welfenfonds künftig an das Oberhaupt des Hauses Hannover gezahlt werden sollten. Endgültig beendet wurde der Streit um den Welfenfonds als frühe Fürstenenteignung aber erst – nach einem fast 10 Jahre währenden Rechtsstreit – im Jahre 1933. Das Reichsgericht sprach dem ehemaligen regierenden Herzog von Braunschweig-Lüneburg Ernst August 8 Millionen Reichsmark, das Hausgut Calenberg bei Schloß Marienburg nahe Hannover und zwei weitere landwirtschaftliche Betriebe bei Salzgitter als Entschädigung zu.
(Vom Welfenfonds als Geldvermögen ist der Welfenschatz zu unterscheiden.)
Das Königreich Hannover entstand 1814 auf dem Wiener Kongress als Nachfolgestaat des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg. Bis zum Tod Wilhelms IV. 1837, dem Ende der Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover, war der König von Hannover gleichzeitig Herrscher des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland. Als in jenem Jahr der neue König Ernst August die liberale Verfassung von 1833 wieder abschaffte, führte dies zum Protest der Göttinger Sieben (darunter die Gebrüder Grimm), einem der großen politisierenden Ereignisse des Vormärz.
Den Krieg von 1866 verlor Hannover an der Seite Österreichs. Im Rahmen der preußischen Annexionen gliederte Preußen das Königreich Hannover als Provinz Hannover seinem Staatsgebiet ein.
Gründung
Auf dem Wiener Kongreß erklärte sich das von Napoleon I. aufgelöste Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg („Kurhannover“) am 12. Oktober 1814 selbst zum Königreich Hannover. Dank des Verhandlungsgeschicks des hannöverschen Kabinettministers am Englischen Hof, Graf Ernst zu Münster, gelang auf dem Wiener Kongress auch eine Arrondierung (Einbezug angrenzender Flächen) des Territoriums. Dem Königreich Hannover wurden die Niedergrafschaft Lingen, das Herzogtum Arenberg-Meppen, die Grafschaft Bentheim, das Hochstift Hildesheim, die Stadt Goslar, Bereiche des Untereichsfelds und das Fürstentum Ostfriesland zugeteilt.
Banknote der Hannoverschen Bank über 100 Taler von 1857
(Taler oder Thaler ist in englisch der Dollar)
Das Königreich Hannover war Mitglied des Deutschen Bundes seit dessen Gründung 1815. Hannover trat zunächst nicht dem Deutschen Zollverein bei, sondern bildete 1834 zusammen mit dem Herzogtum Braunschweig den Steuerverein und wurde erst 1854 Mitglied im Zollverein.
Von 1855 bis zum Ende der Posthoheit von Hannover 1866 verausgabte das Königreich eigene Briefmarken. Mit der Hannoverschen Bank verfügte das Königreich Hannover ab 1856 über eine eigene Notenbank.
Annexion durch das Königreich Preußen (Siehe auch: Preußische Annexionen 1866)
Im Ergebnis des Deutschen Krieges zwischen Preußen und Österreich verlor das Königreich Hannover 1866 seine Unabhängigkeit. Die hannoversche Armee musste nach anfänglichen Erfolgen in der Schlacht bei Langensalza gegenüber den preußischen Truppen am 29. Juni 1866 kapitulieren. Preußen entthronte die Welfen, annektierte das Königreich Hannover und machte es zur Provinz Hannover. Das hannoversche Militär ging im preußischen X. Armee-Korps auf.
Das Privatvermögen der Welfen wurde von Bismarck als so genannter Reptilienfonds zur Beeinflussung von Presseberichten und des immer geldbedürftigen bayerischen Königs Ludwig II. genutzt, ohne darüber dem Reichstag Rechenschaft abzulegen. Nach Sebastian Haffner erhielt Ludwig II. für seine Privatschatulle 4.720.000 Goldmark aus dem Welfenfonds für die Zustimmung des Königreichs Bayern zur Gründung des Deutschen Reiches 1871.
Ein Reptilienfonds ist im weiteren Sinn eine „schwarze Kasse“ aus anderweitig aus Haushaltsgeldern abgezweigten Mitteln oder aus vor der Steuer verstecktem Schwarzgeld, die in der Regel zur politischen Einflussnahme oder zur Zahlung von Schmiergeldern benutzt wird. Über deren Verwendung muss keine öffentliche Rechenschaft abgelegt werden. Reptilienfonds werden auch Dispositionsfonds genannt.
Im engeren Sinn entstand der Begriff, als der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck nach dem Krieg gegen Österreich 1866 Gelder aus dem beschlagnahmten Privatvermögen des Königs Georg V. von Hannover (dem Welfenfonds) und Mitteln des hessischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. nutzte, um sich eine positive Presse zu erkaufen. Außerdem wollte er die Zustimmung des bayerischen Königs Ludwig II. zum Krieg gegen Frankreich und zur Gründung des neuen Deutschen Reichs unter preußischer Hegemonie erhalten. Schon Heinrich Wuttke hatte dies scharf kritisiert.
Den Ausdruck verwendete Bismarck in einer Rede, die er am 30. Januar 1869 anlässlich der Beratung über die Beschlagnahme des Vermögens des Kurfürsten von Hessen im preußischen Abgeordnetenhaus hielt. Darin bezeichnete er die im Dienst des entthronten Kurfürsten arbeitenden Agenten als „bösartige Reptilien“. Die gegnerische Presse bezog diesen Ausdruck jedoch auf die Journalisten und Organe, die im Dienst der Regierung standen.
Prinz Georg Friedrich Alexander Karl Ernst August, (Ordensträger des Hosenbandordens), war der Sohn des Königs Ernst August von Hannover und seiner Frau Friederike. Er war ein Cousin ersten Grades der Königin Victoria und verbrachte seine Kindheit in Berlin und Großbritannien. Nach dem Ende der Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover und der Thronbesteigung seines Vaters in Hannover wurde er Kronprinz, blieb aber als legitimer männlicher Nachfahre König Georgs III. Mitglied der britischen Königsfamilie und Zweiter in der britischen Thronfolge – bis zur Geburt des ersten Kindes Königin Victorias, Prinzessin Victoria im Jahre 1840
Der exilierte Georg V. weigerte sich bis zum Schluß, seine Ansprüche auf das Königreich Hannover aufzugeben und die Annexion anzuerkennen. Er appellierte vergeblich an die europäischen Großmächte und gab im Pariser Exil die Zeitschrift „Situation“ heraus, die täglich in den heftigsten Ausdrücken die neue Ordnung der Dinge in Deutschland angriff und den Hass Frankreichs gegen ein preußischer werdendes Deutschland schürte. 1867 ließ er mit Hilfe des Schriftstellers Oskar Meding (als Romancier Gregor Samarow) in Frankreich eine Privatarmee aus hannoverschen Flüchtlingen aufstellen, um im Falle eines deutsch-französischen Krieges an der Seite Frankreichs sein Reich zurückzuerobern (Welfenlegion), was schließlich mit dazu führte, dass Preußen eine bereits zugesagte finanzielle Entschädigung aussetzte und sein Privatvermögen beschlagnahmte (Welfenfonds). Bis zum Schluß unversöhnt und schwer krank, starb der blinde König am 12. Juni 1878 in Paris. Sein Leichnam wurde nach England überführt und in der Gruft der St George’s Chapel in Windsor Castle beigesetzt.
Als Kaiserbrief wird das vom norddeutschen Bundeskanzler Otto von Bismarck am 27. November 1870 aufgesetzte und durch den bayerischen König Ludwig II. (geb. 1845, reg. 1864–1886) am 30. November 1870 unterzeichnete Schreiben an die deutschen Bundesfürsten bezeichnet. Den Kaiserbrief übergab Ludwigs Onkel, Prinz Luitpold von Bayern, der spätere Prinzregent (1886–1912), dem preußischen König am 3. Dezember 1870 persönlich.
Ludwig II. gab mit diesem Schreiben, das dem preußischen König Wilhelm I. die Kaiserwürde des neu gegründeten Deutschen Reichs antrug, den Anstoß zur Kaiserproklamation Wilhelms I. im Spiegelsaal von Versailles, wo sich noch während der Belagerung von Paris im Deutsch-Französischen Krieg die deutschen Fürsten und Vertreter der freien Städte am 18. Januar 1871 zusammengefunden hatten.
Der Text des Kaiserbriefes (Auszug):
„Nach dem Beitritte Süddeutschlands zum deutschen Verfassungsbündnis werden Ew. Majestät übertragenen Präsidialrechte über alle deutschen Staaten sich erstrecken. Ich habe mich zu deren Vereinigung in einer Hand in der Überzeugung bereit erklärt, daß dadurch den Gesamtinteressen des deutschen Vaterlandes und seiner verbündeten Fürsten entsprochen werde, zugleich aber in dem Vertrauen, daß die dem Bundespräsidium nach der Verfassung zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines Deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde als Rechte bezeichnet werden, welche Ew. Majestät im Namen des gesamten deutschen Vaterlandes aufgrund der Einigung seiner Fürsten ausüben. Ich habe mich daher an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage gewendet, gemeinschaftlich mit mir bei Ew. Majestät in Anregung zu bringen, daß die Ausübung der Präsidialrechte des Bundes mit Führung des Titels eines deutschen Kaisers verbunden werde.“
Wilhelm I. übernahm das neue Amt als Deutscher Kaiser nur sehr zögerlich, da er sich in erster Linie als preußischer König verstand. Andererseits waren die süddeutschen Fürsten nicht unbedingt bereit, Wilhelms Wunsch, sich „Kaiser von Deutschland“ zu nennen, zu akzeptieren, da sie keinen neuen Souverän über sich anerkennen wollten. Schließlich war es sowohl Wilhelms wie auch Bismarcks Anliegen, den Akt der Verleihung und Begründung der neuen Würde als einen der deutschen Fürsten und nicht der Parlamente erscheinen zu lassen. Noch deutlich war in Erinnerung, dass 22 Jahre zuvor (1848) Wilhelms Bruder und Vorgänger Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserdeputation, die ihm im Auftrag der Frankfurter Nationalversammlung die Kaiserkrone für ein kleindeutsches Reich angetragen hatte, mit der Begründung zurückgewiesen hatte, dass er die Kaiserkrone nicht ohne „das freie Einverständnis der gekrönten Häupter, der Fürsten und der freien Städte Deutschlands“ annehmen könne, da er kein geborener Kaiser war. Bismarck konnte daher Wilhelms Zustimmung nur gewinnen, wenn ihn die deutschen Fürsten und freien Städte baten, die Kaiserkrone, „die alte, legitime, seit 1806 ruhende Krone deutscher Nation“, wie Wilhelm sie an anderer Stelle beschrieben hatte, anzunehmen. Dies wiederum konnte nur durch den Bayerischen König geschehen, da er – nach dem König von Preußen – als der ranghöchste der Fürsten klein-deutscher Nation galt.
Ludwig II., seit 1864 im Amt, war aber ein Anhänger der Großdeutschen Lösung, einer deutschen Einigung unter Einschluss Österreichs und damit auch unter Führung des österreichischen Kaisers, zudem und vor allem unter voller Wahrung der bayerischen Souveränität. Er hatte die Niederlage im Preußisch-Österreichischen Krieg von 1866, in dem Bayern zusammen mit Sachsen, Baden, Württemberg, Hannover, Hessen-Darmstadt, Kurhessen und Nassau als Verbündete an Österreichs Seite gestanden hatte, nicht verwunden. Bayern musste Preußen 30 Millionen Gulden Entschädigung zahlen und sein Heer im Kriegsfalle preußischem Oberbefehl unterstellen.
Unter diesem Oberbefehl waren mit begeisterter Zustimmung der Bevölkerung 55.000 bayerische Soldaten 1870, von dem preußischen Prinzen Friedrich Wilhelm angeführt, in den Krieg mit Frankreich gezogen; Ludwig hatte sich geweigert, die Führung zu übernehmen. Ebenso war er den Siegesfeiern in Versailles ferngeblieben und hatte das an ihn auch seitens der eigenen Regierung und im Auftrage Bismarcks herangetragene Ansinnen, den preußischen König zum deutschen Kaiser zu machen, abgelehnt. Seine Regierung hatte indessen ohne seine Zustimmung bereits den Beitritt zum Deutschen Reich angekündigt, während Ludwig noch Frankreichs Kriegsverluste beklagte.
Unter Novemberverträge versteht man die im November 1870 abgeschlossenen Staatsverträge über einen Beitritt der Königreiche Bayern und Württemberg, der Großherzogtümer Baden und Hessen zum Norddeutschen Bund. Eine Neugründung war hierbei nicht vorgesehen, vielmehr sollte der Norddeutsche Bundesstaat sich mit den süddeutschen Staaten zum Deutschen Reich erweitern.
Die Novemberverträge sind im Einzelnen
die Vereinbarung zwischen dem Norddeutschen Bund und Baden und Hessen zur „Gründung“ des „Deutschen Bundes“ (nicht zu verwechseln mit dem Deutschen Bund von 1815) vom 15. November 1870
der Vertrag des Norddeutschen Bundes mit Bayern vom 23. November
der Vertrag des Norddeutschen Bundes mit Württemberg vom 25. November.
Infolgedessen mußte die Verfassung des Norddeutschen Bundes angepasst werden. Viele Änderungen erschienen bereits in der Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar 1871, allerdings hatte Württemberg den Vertrag bereits ratifiziert, wodurch die neue Verfassung bereits überholt war. Bayern folgte mit der Ratifizierung erst Ende Januar, ließ die Rechtswirksamkeit aber rückwirkend mit dem 1. Januar beginnen.
Am 18. Januar 1871 folgte die Kaiserausrufung in Versailles, die rechtlich gesehen keine Reichsgründung, sondern allenfalls einen Amtsantritt darstellte. Um das Verfassungsrecht dem jüngsten Stand anzugleichen, erließ man am 16. April die Verfassung für das Deutsche Reich.
Norddeutscher Bund (1867–1870), mit Preußen (blau), rot umrandet. Grün umrandet Bayern mit der bayerischen Pfalz, gelb umrandet Württemberg, braun umrandet Baden und dunkelbraun umrandet Hessen-Darmstadt.
Deutsch-Französischer Krieg
Nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg von 1866 hatten sich 1867 die norddeutschen Staaten unter preußischer Führung zum Norddeutschen Bund zusammengeschlossen. 1870 erklärte Frankreich unter Napoleon III. Preußen den Krieg und löste damit den Deutsch-Französischen Krieg aus. Frankreich wurde davon überrascht, dass Bayern, Württemberg, Baden und Hessen Preußen zur Seite standen, obwohl bereits seit 1866 gegenseitige Schutz- und Trutzbündnisse bestanden.
Während des siegreichen Krieges hatte sich eine nahende Einigung angebahnt, und der Weg für die Reichsgründung wurde frei. Otto von Bismarck, Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes, drängte im Sinne der kleindeutschen Lösung auf einen Beitritt der verbliebenen souveränen süddeutschen Staaten Großherzogtum Baden, Großherzogtum Hessen, Königreich Württemberg und Königreich Bayern. Deren Regierungen standen der Einheitsbewegung unterschiedlich gegenüber. Es bedurfte daher diplomatischen Geschicks, um gleichzeitig eine scheinbare Souveränität der süddeutschen Staaten zu wahren und die Einheit verfassungsrechtlich zu verankern. Überdies musste außenpolitisch der Argwohn der verbliebenen europäischen Mächte (Russisches Reich, Österreich-Ungarn und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Irland) vermieden werden.
Haltungen in Baden, Württemberg und Hessen
Das Großherzogtum Baden stand vorbehaltlos hinter der Einigung. Großherzog Friedrich I. und Ministerpräsident Julius Jolly artikulierten bereits am 3. September 1870 Beitrittswünsche. Sie hatten bereits 1867 und wiederholt im Frühjahr 1870 den Eintritt in den Norddeutschen Bund beantragt, den der Norddeutsche Reichstag auf Bismarcks Betreiben jedoch wegen außenpolitischer Rücksichtnahme ablehnte (Interpellation Lasker).
Das Königreich Württemberg war großdeutsch-österreichisch gesinnt. Unter dem Einfluss der württembergischen Deutschen Partei sandte das Kabinett unter König Karl I. am 12. September einen Gesandten in das deutsche Hauptquartier in Frankreich, um Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund über eine Vereinigung zu führen.
Die Regierung des Großherzogtums Hessen war eher großdeutsch eingestellt, jedoch gehörten die nordhessische Provinz Oberhessen und auch die Truppen Südhessens bereits zum Norddeutschen Bund, was eine gewisse Zwangslage für die Regierung unter Großherzog Ludwig III. bedeutete. Auch befürworteten die Bevölkerung und der Thronfolger, der spätere Ludwig IV. die kleindeutsche Lösung. Dementsprechend ließ die Regierung von der großdeutschen Idee ab und trat in Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund.
Haltung in Bayern
Das Königreich Bayern stand von allen vier souveränen Staaten einer kleindeutschen Einheit am stärksten ablehnend gegenüber. König Ludwig II. war stets auf Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bedacht. Um nicht isoliert zu werden, trat Bayern mit den Vorschlag eines neuen Verfassungsbündnisses in die Verhandlungen ein. Dieses Verfassungsbündnis lief auf die Gründung eines neuen Bundes mit neuer Bundesverfassung hinaus.
Bayern hatte sich vom preußischen König Wilhelm brieflich versprechen lassen, die Selbstständigkeit und Integrität Bayerns zu wahren. Durch den Vertrag vom 23. November 1870 zwischen dem Norddeutschen Bund und dem Königreich Bayern behielt Bayern neben der Kultur- und Steuerhoheit aber auch noch zahlreiche weitere so genannte Reservatrechte, wie eigenes Heer, Postwesen und eigene Eisenbahn. Der bayerische Landtag nahm im Januar 1871 diesen Vertrag nach größten Widerständen, vor allem der bayerischen Patrioten, an.
Unterzeichnung
Vom 22. bis 26. September 1870 fanden in München vorbereitende Konferenzen statt. Bayerns Widerstand schwand, auch wegen Einzelgesprächen von Otto von Bismarck im Oktober und weiterer Einflussnahmen auf den bayerischen König Ludwig II. Baden und Hessen stellten im Oktober Beitrittsanträge, sodass sich der Druck auf Württemberg und Bayern nochmals erhöhte.
Ab Ende Oktober wurden die Verhandlungen im deutschen Hauptquartier bei Versailles mit den bevollmächtigten Ministern der vier süddeutschen Staaten geführt. Auch sächsische Bevollmächtigte wurden hinzugenommen. Zu dieser Zeit war die Belagerung von Paris noch in vollem Gange. Ergebnis der Verhandlungen war die Einigkeit, den Norddeutschen Bund durch Hinzutritt der süddeutschen Staaten in einen Deutschen Bund umzuwandeln. Die Norddeutsche Bundesverfassung sollte analog die Deutsche Bundesverfassung werden.
Dieses Ergebnis wurde in den Verfassungsverträgen vom November 1870 und zwei gesonderten Militärkonventionen mit den vier hinzutretenden Staaten geschlossen: Zunächst kam am 15. November der Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund auf der einen und Baden und Hessen auf der anderen Seite auf Basis der unveränderten Annahme der Norddeutschen Bundesverfassung zustande. Hierdurch wurde der Name von Norddeutscher Bund in Deutscher Bund geändert, auch wenn die Ratifizierungen noch ausstanden. Nach Verhandlungen mit Bayern und Württemberg wurde die Norddeutsche Bundesverfassung und die wichtigsten Gesetze des Norddeutschen Bundes modifiziert: Insgesamt wurden die föderalen Elemente im Vergleich mit dem Norddeutschen Bund von 1867 stärker betont. Auf dieser neuen Grundlage trat am 23. November Bayern dem Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Baden und Hessen in Berlin bei; Württemberg folgte ebenfalls in Berlin am 25. November. Sämtliche Verträge traten zum 1. Januar 1871 in Kraft, weshalb dieser Tag die formale Geburt des Deutschen Reichs markiert. Am 8. November folgten noch Zustimmungsverträge mit Bayern sowie Württemberg, Baden und Hessen über die zwischen Württemberg, Baden und Hessen und dem Norddeutschen Bund respektive Bayern und dem Norddeutschen Bund geschlossenen Verträge.
Die Novemberverträge bedurften der Zustimmung der Volksvertretungen des Norddeutschen Bundes als auch der Volksvertretungen, da sie mit dem Deutschen Bund (der Name wurde erst später geändert) einen neuen Staat schufen und die bestehende Norddeutsche Bundesverfassung abänderten. Die Parlamente von Württemberg, Baden und Hessen ratifizierten die Verträge im Dezember 1870, Bayern am 21. Januar 1871 mit eindeutigen Mehrheiten. Bei der Abstimmung im Norddeutschen Reichstag nach der dritten Lesung am 9. Dezember 1870 stimmten vor allem die polnischen, dänischen und welfischen Abgeordneten mit Gegenstimmen. Andere ablehnende Lager blieben der Abstimmung fern. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes stimmte am selben Tag für die Änderung der Bezeichnungen in „Deutsches Reich“ und „Deutscher Kaiser“. Am 10. Dezember 1870 passierte die Verfassungsänderung den Reichstag.
Einordnung
Die Novemberverträge bereiteten die sogenannte Reichsgründung vor, indem die Beitrittsbedingungen der Südstaaten geregelt wurden. Dabei änderte sich die Verfassung selbst bzw. das politische System kaum. Von bleibender Bedeutung waren die Sonderregeln für einige Südstaaten, die sogenannten Reservatrechte. Württemberg und Bayern durften eigene Verbrauchssteuern und Eisenbahntarife erheben und erhielten Sonderrechte im Post- und Telegraphenwesen. Sachsen sowie Württemberg und Bayern durften weiterhin eigene Armeen unterhalten; während diese Staaten neben Preußen ihr Heer selbst verwalteten, waren die übrigen Landeskontingente mit der preußischen Armee vereinigt. Diese Rechte und weitere Ausnahmeregelungen blieben bis 1918 in Kraft, auch wenn sie großteils nicht in den Verfassungstexten vom 1. Januar bzw. 16. April 1871 auftauchten.
Die Reichseinigung war vollzogen und das Deutsche Reich wurde gegründet: durch eine „Reichsgründung von oben“, die Vereinbarung der Regierungen einerseits und die Zustimmung der Parlamente andererseits.
Stadtpläne zeigen das Wachstum – Wie aus Berlin eine Metropole wurde
Illustration vom Wachstum Berlin ab 1806 bis 2019 – und die erstaunliche Haltbarkeit uralter Grenzen.
Die Dörfer um die Königliche Haupt- und Residenzstadt Berlin ähneln sich. Ob Pankow oder Lichtenberg, Steglitz oder Lankwitz: ein, zwei Dutzend Bauernhöfe links und rechts der Kirche, ein paar bescheidene Kossätenhäuser noch und ringsum Äcker entlang der mit Schlammlöchern gespickten Landstraßen.
Gut, durch Schöneberg und Zehlendorf führt die neuerdings gepflasterte Potsdamer Chaussee für Seine Majestät. Tempelhof sticht ebenfalls hervor mit seinem Truppenübungsplatz südlich des Halleschen Tors. Nicht zu vergessen auch die Prachtschlösser in Cöpenick und Friedrichsfelde und erst recht in Lützow, das neuerdings als Königliche Residenzstadt Charlottenburg Karriere macht. Aber sonst? Kennste eins, kennste alle.
Der Stadtplan von 1806 zeigt diese Monotonie der wie Waben über die Felder verteilten Dörfer sehr anschaulich. Nur das Urstromtal von Spree und Havel mit seinen Wäldern von der Cöllnischen bis zur Parforceheide hebt sich deutlich ab.
Ein dreiviertel Jahr Arbeit
Gerd Gauglitz hat für seinen Plan das Jahr 1806 gewählt, weil es kurz vor dem Beginn eines mehr als hundert Jahre währenden Bau- und Wirtschaftsbooms lag und die Verhältnisse noch etwa so waren wie seit dem Mittelalter. Außerdem fand sich eine geeignete Vorlage aus der Feder des Stadtarchivars Paul Clauswitz.
„Das war jetzt ungefähr ein dreiviertel Jahr Arbeit“, sagt Gauglitz, als er die Karte in seinem nicht wirklich repräsentativen Atelier in einem Hof am Mehringdamm ausbreitet. „Berlin – Geschichte des Stadtgebiets in vier Karten“, heißt das Werk, das auf Gauglitz’ höchstpersönlichem Erfolgsrezept beruht: Pläne aus mehreren Jahrhunderten, aber in modernem Layout und so als Quartett broschiert, dass sich die Karten beim Auseinanderfalten über die vier Ecken direkt nebeneinander legen.
Bei manchen Geschichten hilft der Begleittext als Augenöffner: „Die Siedler aus dem Westen rodeten den Wald und pflügten den Boden, bis sie auf ihre Nachbarn trafen, die dasselbe taten“, erklärt Gauglitz die Wabenstruktur der Dörfer. Auf dem Barnim wie auf dem Teltow wurde Dreifelderwirtschaft betrieben: Sommergetreide, Wintergetreide, Weideland – gerade groß genug zur Selbstversorgung.
„Überschuss bedeutete Reichtum“, sagt Gauglitz. Die Dorfstruktur ergibt sich daraus, was die Bauern zu bewirtschaften vermögen. Die Kreisgrößen entsprechen etwa dem Aktionsradius der berittenen Verwaltungsbeamten. Die Kolonisten, die der König vor allem im 18. Jahrhundert etwa aus der Pfalz geholt hatte, siedeln in den Wäldern – zwangsläufig, denn der Ackerlandbesitz, der die Dörfer ernährt, ist nicht verhandelbar.
Wo der Wald intakt ist, treffen die Wege in „Jagdsternen“ aufeinander. Nur der Grunewald ist 1806 bereits in rechteckige „Jagen“ eingeteilt – der Sieg der Forstwirtschaft über die adlige Jagdlust. Erreichbar sind die großen Forsten durch schnurgerade Schneisen. Das „Große Hauptgestell“ von Charlottenburg südwestwärts ist nun die Avus, das Adlergestell vom Schlesischen Tor nach Südosten heißt in Teilen noch heute so.
1920: Stadtnahen Dörfer werden selbst zu Städten
Auf der Karte von 1920 sind die stadtnahen Dörfer selbst zu Städten geworden und soeben nach Groß-Berlin eingemeindet worden – veranlasst von Oberbürgermeister Adolf Wermuth, zu dessen Fan Gauglitz über die Recherche geworden ist. Wermuth habe die Verwaltungsstruktur der Realität angepasst, trotz vieler Widerstände: Die konservativen Preußen wollten das liberale Berlin kleinhalten, Landräte fürchteten um ihre Macht.
Nun durchziehen Straßen und Bahnlinien das Umland, das den an vielen Stellen schon weit über den S-Bahn-Ring hinausgewachsenen, vom Weltkrieg gebeutelten 3,8-Millionen-Moloch mit Nahrungsmitteln versorgen muss. Während in den Hinterhöfen der Innenstadt kein Sonnenstrahl den Boden erreicht, erblühen in der Peripherie die Gartenstädte.
Auch die Landschaft hat sich 1920 verändert: Spree und Havel sind teilweise begradigt, vom Hermsdorfer See nur noch das Tegeler Fließ und ein paar feuchte Keller übrig. Wo sich Teiche von Mariendorf bis Teltow zogen und die Bäke zum Griebnitzsee floss, verläuft nun der Teltowkanal. Das alte Stadtgebiet ist willkürlich in sechs Bezirke eingeteilt, von denen zwei beim Magistrat bald ihre Umbenennung beantragen: Hallesches Tor wird Kreuzberg und Prenzlauer Tor Prenzlauer Berg.
Den Wunsch der einstigen Umlandgemeinde Reinickendorf, sich zu Ehren der in Tegel aufgewachsenen Brüder „Humboldtstadt“ zu nennen, lehnt der Magistrat ab. Das wegen seiner Amüsierlokale verrufene Rixdorf, das sich im Interesse seines Leumunds schon 1912 in Neukölln umbenannt hatte, behält diesen neuen Namen. Döberitz ist von der Karte verschwunden: Es fiel einem Truppenübungsplatz zum Opfer.
Gab es Atomraketen in Grunewald?
In der Karte von 1988 beeindrucken Gauglitz vor allem die Munitionsdepots im Grunewald: Mehrere Quellen hätten ihm versichert, dass dort auch Atomraketen gelagert worden seien. Der „Außenring“ der DDR-Reichsbahn umkurvt West-Berlin, vom Pendant für den Autoverkehr ist erst die Nuthestraße fertig. Sie führt durch den Potsdamer Stadtteil Babelsberg, der einst Nowawes hieß, was den Nazis jedoch zu slawisch klang. Die Sektorengrenzen folgen den bei einer Bezirksreform von 1938 verschobenen.
„Das Jahr 1988 habe ich gewählt, weil da die Teilung voll ausgeprägt war“, sagt Gauglitz mit einem Fingerzeig auf getauschte Gebiete und riesige Grenzkontrollstellen an den Transit-Autobahnen.
2020 überrascht kombiniert mit anderen Karten
Die vierte Karte ist von 2020 und überrascht erst in Kombination mit den anderen: Ob Teltow, Biesdorf oder Mahlsdorf – viele Orte befinden sich noch weitgehend in ihren mittelalterlichen Grenzen. Ahrensfelde und Hönow sind von Marzahn und Hellersdorf angenagt worden, und vor allem südlich der seit mittlerweile 100 Jahren fast konstanten Groß-Berliner Stadtgrenze sind die Dörfer zu Vorstädten gewachsen.
So ist das Nest Berlin, das sich im Mittelalter eher zufällig gegen die ebenso günstig am Fluss gelegenen Konkurrenten Spandau und Cöpenick als regionales Zentrum durchgesetzt hat, mit seinem Umland zu einer gut 1000 Quadratkilometer großen Fünf-Millionen-Metropolregion gewachsen.
775 Jahre Berlin Vereint: Die Königliche Haupt- und Residenzstadt
Der Berliner Stadtplan von 1737 hat eine unter Stadthistorikern berühmte Vorlage: den Dusableau-Plan von 1723.
775jahre,Dusableau, Johann Friedrich Walther Endlich Farbe! Heute ein unverzichtbares Gestaltungsmittel der Kartographen, um das sich die ersten Zeichner von Stadtplänen wenig gekümmert haben. Der Schöpfer des abgebildeten Planes von 1737 dagegen schon, und auf den ersten Blick sieht es so aus, als hätten die unterschiedlichen Farbtöne auch etwas zu bedeuten und symbolisierten etwa die verschiedenen Phasen der Stadterweiterung. Irrtum, die Farbe hat hier weitgehend dekorative Funktion. So sind Friedrichswerder und Dorotheenstadt im selben Pink-Ton gehalten, obwohl sie doch nacheinander entstanden waren.
Die Karte, die „Die Königl. Preus. u. Churf. Brandenburg. Residenz-Stadt Berlin“ zeigt, stammt von dem Kartographen Johann Friedrich Walther und erschien beim Nürnberger Verlag Homann Erben. Allerdings geht sie auf einen älteren Plan zurück, der aktualisiert und verbessert wurde. Es handelt sich um den unter Berliner Stadthistorikern berühmten Dusableau-Plan von 1723, der mehreren Zeichnern als Vorlage diente. Er trägt den Namen von Abraham Guibert Dusableau, Oberstleutnant und „Feldmesser“, wie sein Beruf damals hieß, der offenbar in den ersten Regierungsjahren des seit 1713 herrschenden Soldatenkönigs den Auftrag zur Zeichnung des Stadtplans erhielt. Seine Arbeit gilt als der erste reine Grundriss Berlins, er wurde aber erst kurz nach seinem Tod durch den Verleger Georg Paul Busch in Kupfer gestochen und publiziert, die Originalzeichnung ist nicht überliefert. Auch auf dem Dusableau-Plan taucht die Mohrenstraße bereits auf, immerhin trug sie also schon 1723 diesen Namen.
Jener Stadtplan ist für Historiker so interessant, weil er die Stadt ziemlich genau zu der Zeit zeigt, als Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt mit Wirkung vom 1. Januar 1710 endlich zur Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammengefasst wurden. Eine einheitliche Gemeinde mit 4100 Häusern und 56 000 Bewohnern war entstanden, davon gehörten rund 5000 Mann der Berliner Garnison an. 13 Kirchen, ein Kloster und und vier Spitäler mit Kapellen gab es in der Stadt.
Auf dem vorliegenden Plan von Walther – wie der zugrunde liegende Dusableau-Plan nicht wie heute üblich nach Norden, sondern nach Süden ausgerichtet – ist dieser Zustand bereits wieder Vergangenheit. Die Friedrichstadt ist inzwischen nach Süden erweitert worden und zeigt bereits den noch heute den Stadtgrundriss prägenden Dreiklang von „Rondel“, „Acht-Eck“ und „Quarré“, woraus Mehringplatz, Leipziger Platz und Pariser Platz wurden. Leicht zu identifizieren sind der heutige Boulevard Unter den Linden und die Straße des 17. Juni, die damals noch die „Allee nach Charlottenburg“ war. Auch verzeichnet der Plan noch die barocke Festungsanlage, deren Abbruch kurz zuvor schon begonnen hatte. Ersetzt wurde sie durch die das Stadtgebiet umschließende, ebenfalls gut erkennbare Akzise- oder Zollmauer, die aber nur noch den Schmuggel verhindern und die Soldaten davon abhalten sollte, zu desertieren.
Einen Eindruck, wie die Stadt damals wohl ausgesehen hat, vermittelt ein „Prospect“, der dem Grundriss unten angefügt wurde. Gezeigt wird Berlin von Nordwesten aus, gleich links an der Flussbiegung liegt die Weidendammer Brücke, damals noch eine Holzkonstruktion. Aus der Silhouette der Stadt ragen besonders die Marien- und die Nikolaikirche hervor, letztere noch nur mit einer Turmspitze.
Am rechten Rand markieren die am jenseitigen Flussufer liegenden Kähne etwa den Ort, an dem 1681 eine Werft zum Bau hochseetüchtiger Segler angelegt worden war. Die Schiffsrümpfe wurden über die Flüsse zur Küste transportiert und erst dort aufgetakelt.
Auf den ersten Blick hat das Berlin von heute wenig mit dem von vorgestern gemein. Aber auf den zweiten und dritten ganz viel: Die alten Dorfkerne mit ihren Kirchen sind bis heute erkennbar. Und ringsherum wurde angebaut.
Deutsche Staatsdruckerei
JDR-Druckerei und das Personenstandsregister
Die Eintragung der natürlichen “Deutsch”en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen “Deutsch”en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß “Bundeverfassungsgericht“-Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen ist die Weimarer Republik, der Führerstaat, das Großdeutsche Reich und die BRD vor 1990 das vereinte Deutschland nach 1990) den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit und ist ab 2008 Teil-Handlungsfähigkeit.Unser Ziel ist ein modernes souveränes Deutschland im Einklang mit den Völkern der Erde. Diesbezüglich sind die Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden, der unveräußerliche und nichtverhandelbare Gebietsstand, als ewiger Bund im Rechtskreis Deutschlands als Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten im Deutschen Reich.Sie interessieren sich für die staatlichen Reichsdokumente, dann lesen Sie bitte auch die jeweiligen Vorschriften zu den Dokumenten:
Vorbereitung für den Erwerb staatlicher Dokumente, inklusive der Eintragung ins Personenstandsregister Deutschlands.
Die Kosten und Antragsformulare können Sie über unseren Shop https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/shop/ ermitteln. Das “BRD-Ade-Paket” beinhaltet alle aktuellen Anträge, wichtige Rechtsmittel und Antworten zur Legitimation.
Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen (siehe oben die einzeln aufgelisteten Dokumente) halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.
Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche
– Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde
– ein Lichtbild
– Kopie vom BRD-Perso / BRD-Reisepass
– Kopie vom BRD-“Führerschein” oder auch internationale Führerscheine
Die nachfolgende Auflistung gilt für Nichtdeutsche, Fremdländer oder Ausländer.
Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.
– Einbürgerungsgenehmigung bzw. Naturalisation durch BRD-Unternehmen
– Polizeiliches Führungszeugnis der BRD-Unternehmen
– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag für das betreffende Dokument
– Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
– ein Lichtbild (gute Qualität als Foto, digital hohe Auflösung)
– Kopie vom BRD-Perso / int. Ausweis / BRD-Reisepass
– Kopie vom BRD-“Führerschein” oder auch internationale Führerscheine