Geschichte der deutschen Nationalhymne, dem Deutschlandlied, das Lied der Deutschen

Die wechselvolle Geschichte der deutschen Nationalhymne, dem Deutschlandlied, das Lied der Deutschen.

Die Melodie des Deutschlandlieds stammt vom österreichischen Komponisten Joseph Haydn (1732 – 1809). Sie ist Thema des 2. Satzes op. 76, Nummer 3, G Dur des »Kaiserquartetts«, welches Haydn im Jahr 1797 komponierte, und wurde auch als österreichische »Kaiserhymne« benutzt.

Der Dichter des Deutschlandlieds

Der Dichter des Deutschlandlieds August Heinrich Hoffmann von Fallersleben schrieb das Deutschlandlied 1841 auf Helgoland, das damals noch zu England gehörte. Hoffmann von Fallersleben war ein deutscher Germanist und Lyriker, geboren am 02.04. 1798 in Fallersleben bei Braunschweig, seit 1830 Professor für deutsche Sprache und Literatur in Breslau. Er war ein Anhänger des Nationalliberalismus und schrieb etwa zur selben Zeit wie das Deutschlandlied seine »Unpolitischen Lieder« (1840/41), die gar nicht unpolitisch waren, sondern klar Stellung für die Demokratie nahmen. Als diese »Unpolitischen Lieder« im Jahr 1842 erschienen, wurde Hoffmann von Fallersleben seines Amtes enthoben und des Landes verwiesen. Wegen seiner demokratischen Einstellung war Hoffmann von Fallersleben in den Folgejahren einer ständigen Verfolgung durch die monarchistischen Regierungen der deutschen Teilstaaten ausgesetzt. Beinahe vierzig Mal wiesen ihn deutsche Städte und Staaten aus, regelmäßig wurde er verhört. Hoffmann von Fallersleben wurde im Jahr 1848 rehabilitiert und bekleidete ab 1860 das Amt des Bibliothekars des Herzogs von Ratibor in Corvey. Als Germanist entdeckte er Fragmente von Otfrids Evangelienbuch und das Ludwigslied. Zudem schrieb er auch Kinderlieder (u. a. »Alle Vögel sind schon da«, »Morgen kommt der Weihnachtsmann«). Hoffmann von Fallersleben starb am 19.01. 1874 auf Schloss Corvey in Westfalen.

Die Zeitumstände des Entstehens

Hoffmann von Fallersleben verstand das Lied als »Liebeslied« an seine Heimat. Sein politisches Ziel war es, eine Vereinigung der zu jener Zeit 38 Staaten im Deutschen Bund zu erreichen. Seit 1815 waren diese Staaten in einem lockeren föderativen Bund verbunden, mit einer nur schwachen Bundeszentralgewalt und unter Beibehaltung der Souveränität und der territorialen Besitzstände der einzelnen Staaten. Durch diesen Staatenbund kam es zu keiner nationalen Einheit in Deutschland, ebenso wurden der Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte und eine demokratische Mitbestimmung in einer gesamtdeutschen Verfassung verhindert. Der Deutsche Bund kannte kein gemeinsames Staatsoberhaupt, keine einheitliche Verwaltung und Gesetzgebung, besaß weder Wirtschafts- noch Zolleinheit und auch kein einheitliches Heereswesen. Als Anhänger der nationalliberalen Bewegung wollten Leute wie Hoffmann von Fallersleben dem ein einiges Deutschland auf einer verfassungsmäßigen Grundlage entgegensetzen. Die nationale Frage sollte zusammen mit der konstitutionellen beantwortet werden. Auf die Frage von Ernst Moritz Arndt »Was ist des Deutschen Vaterland?« gab Hoffmann von Fallersleben zur Antwort:

»Kein Österreich, kein Preußen mehr,
ein einzig Deutschland hoch und hehr,
Ein freies Deutschland Gott bescher …«

Zum Inhalt des Deutschlandlieds

»Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt,«

Damit wollte Hoffmann von Fallersleben seinem Wunsch Ausdruck geben, dass eine Einigung der deutschen Einzelstaaten gelinge. Er strebte eine gesamtdeutsche Konstitution an, keinesfalls eine Expansion Deutschlands.

»wenn es stets zu Schutz und Trutze
brüderlich zusammenhält!«

Hoffmann von Fallersleben gab damit seinem politischen Anliegen Ausdruck, dass die Jahrhunderte der deutschen »Bruderkriege«, die das Land über viele Jahre geprägt hatten, vorbei sein sollten. Nach der staatsrechtlichen Einigung würde das geeinte Deutschland dann auch unter »sicherheitspolitischen« Aspekten besser in der Lage sein, sich selbst zu schützen.

»Von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt:«

Auch hier ist es kein Expansionsstreben, was den Dichter geleitet hat, sondern die Umschreibung der Grenzen des Deutschen Bundes im Norden, Süden, Westen und Osten, die vorgegeben waren durch die Gliedstaaten Dänemark, Österreich, die Niederlande und Österreich. Dass man den Text heute so kritisch betrachtet, liegt nicht an seinem Dichter und dessen Motiven, sondern an der Art und Weise, wie nationalistische und aggressiv expansive Politik Deutschland in den folgenden 100 Jahren in die Katastrophe trieben.

Die weitere Geschichte des Deutschlandlieds

Spiegelbild des ruhelosen Reiches

Das Deutschlandlied wurde zu einem Spiegelbild des »ruhelosen Reiches«. Als Deutschland im Jahr 1871 die nationale Einheit erreicht hatte, wurde das »Lied der Deutschen« nicht zur Nationalhymne. Der deutsche Kaiser Wilhelm I. und sein Reichskanzler Bismarck bestimmten dazu die Herrscherhymne »Heil dir im Siegerkranz, Herrscher des Vaterlands!« Erstmals offiziell wieder angestimmt wurde das Lied im Jahr 1890, als Helgoland gegen Sansibar getauscht wurde und von da an wieder zum Deutschen Reich gehörte. Die nächsten Anlässe, in denen das Lied angestimmt wurde, waren nicht im Sinne seines Dichters. In der Schlacht von Langemarck zu Beginn des Ersten Weltkriegs sangen dieses Lied nationalistische Studenten, als sie am 11.11. 1914 zu Tausenden im gegnerischen Maschinengewehrfeuer starben. Das Lied der Deutschen war zur militärischen Opferhymne geworden. Auch Hitler gibt diese Deutung des Deutschlandlieds im Ersten Weltkrieg in seinem Buch »Mein Kampf« wieder und zeigt damit bereits die unheilvolle Richtung an, welche die Rezeption des Deutschlandlieds in den folgenden 30 Jahren nahm. Zunächst jedoch wurde es am 11.08. 1922 von Reichspräsident Ebert offiziell zur Nationalhymne der Weimarer Republik proklamiert. Es sollte, ganz im Sinne der ursprünglichen Intention seines Dichters, das einigende Band um die deutsche Nation in schwierigen Zeiten symbolisieren. Unter den Nationalsozialisten verkam es dann endgültig zum Ausdruck verbrecherischer Expansion. Die erste Strophe wurde als Präludium dem Horst-Wessel-Lied vorangestellt, die zweite und erst recht die dritte Strophe mit ihrer starken Betonung des demokratischen Gedankens wurden von den Nationalsozialisten faktisch ignoriert.

1952 wieder für die Bundesrepublik in Deutschland zur Nationalhymne bestimmt.
(Es mangelt immer noch am reichsrechtlichen Erlaß)

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kam es in der jungen Bundesrepublik schon bald zu einer Debatte über die Nationalhymne, da bereits am 29.09. 1949 ein interfraktioneller Antrag im Bundestag gestellt wurde, das Deutschlandlied wieder zur deutschen Nationalhymne zu machen. Zu diesem Beschluss kam es nicht, stattdessen zu einer Diskussion quer durch die Parteien. Während sich die Vorsitzenden von CDU und SPD, Adenauer und Schumacher, für das Deutschlandlied aussprachen, äußerte der liberale Bundespräsident Theodor Heuss große Bedenken. Er gab eine »Hymne an Deutschland« in Auftrag, die sich aber nicht durchsetzen konnte. In einem Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss wurde dann am 29.04. und am 02.05. 1952 das Deutschlandlied als Nationalhymne festgelegt. Adenauer hatte darum gebeten, dieses Lied zur Nationalhymne zu bestimmen, wobei bei staatlichen Veranstaltungen nur die dritte Strophe gesungen werden sollte. Dieser Bitte war der Bundespräsident nachgekommen. Nach der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 gab es einen ähnlichen Briefwechsel vom 19.08. und 23.08. 1991 zwischen dem damaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl, der das Deutschlandlied als deutsche Nationalhymne bestätigte. Beide Briefwechsel finden sich im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 89/1991 vom 27.08. 1991.

Das Deutschlandlied wurde bisher nur durch fremdgesteuerte Verwaltungen des Deutschen Reichs angewandt, obwohl keine der Verwaltungen den Nachweis eines Nationalstaates erbringen konnte.

Dieser Mangel konnte erst am 01. Oktober 2011, gemäß Verfassung Artikel 4 und Artikel 5 behoben werden und wurde zugleich mit einer 4ten Strophe erweitert.

1te Strophe:
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!

2te Strophe:
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang –
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!

3te Strophe:
Einigkeit und Recht und Freiheit

Für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh im Glanze dieses Glückes
Blühe, deutsches Vaterland!

Erstmals in der Geschichte des Nationalstaates Deutschland mit dem Namen Deutsches Reich, als ewiger Bund der deutschen Völker, konnte das Deutschlandlied als Nationalhymne für das gesamte Deutsche Volk, gemäß der einzig geltenden und souveränen Verfassung und wie es das Gesetz verlangt, erlassen werden. Die vierte Strophe wurde von Erhard und Kornelia Lorenz geschrieben und durch die beiden gesetzgebenden Verfassungsorgane beschlossen.

Berlin den 24. September 2011: In der 15ten Tagung des Volks-Reichstags „Reichstag“ wurde unter Beschlußpunkt 8, das Lied der Deutschen als Nationalhymne, mehrheitlich beschlossen.
Berlin den 24. September 2011: In der 38ten Tagung des Volks-Bundesraths „Bundesrath“, wurde dem vorhergehenden Beschluß des Volks-Reichstages zur Nationalhymne zugestimmt und am 01. Oktober 2011 durch Veröffentlichung im Deutschem Reichsanzeiger in Kraft gesetzt.

Erstentwurf der vierten Strophe vom 01. Oktober 2011:
Über Länder, Grenzen, Zonen, hallt ein Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen, zu den Sternen klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen, nie Gewalt für Recht ansehen,
Deutschland, Deutschland über alles, und das Reich wird neu erstehn!

In den nachfolgenden Jahren veränderte sich auf dem Weg zur Erfeiung des Deutschen Volkes, die Arbeit der Reichsleitung und den Verfassungsorganen durch die Anwendung anthroposophischer Geisteswissenschaften. So wurde am 08. Juni 2013, in der 33ten Tagung des Volks-Reichstages zu Fulda, unter dem Beschlußpunkt 5 die nachfolgende und endgültige Fassung beschlossen, die auch durch die 57te Tagung des Volks-Bundesrathes am gleichen Tag und gleichen Ort beschlossen wurde.  Die Änderung trat am18. Juli 2013 über den Reichsanzeiger in Kraft.

Endgültige vierte Strophe:

4te Strophe:
Über Länder, Grenzen, Meere,
dringt der Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen,
zu dem Bunde klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen,
Unrecht nie als Recht ansehn,
Hand in Hand im Deutschen Reiche,
alle Zeit zusammenstehn!

RGBl-1109241-Nr23-Erlass-Nationalhymne ( Deutschlandlied, Lied der Deutschen, Deutsche Hymne )

 




Nationalhymne, Deutschlandlied, Lied der Deutschen, Deutsche Hymne

Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt…..

1.
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,
wenn es stets zum Schutz und Trutze, brüderlich zusammenhält!
Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt!

2.
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten, ihren alten schönen Klang!
Uns zu edler Tat begeistern, unser ganzes Leben lang,
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang!

3.
Einigkeit und Recht und Freiheit, für das deutsche Vaterland,
danach laßt uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit, sind des Glückes Unterpfand,
blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!

(seit dem 01.10.2011, per Erlaß)
4.

Über Länder, Grenzen, Meere, dringt der Ruf, ein Wille nur,

überall wo Deutsche wohnen, zu dem Bunde klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen, Unrecht nie als Recht ansehn,
Hand in Hand im Deutschen Reiche, alle Zeit zusammenstehn!

Fundstellen mit diesem Video:
https://www.nationalstaat-deutschland.de/hymne/Deutschlandlied.mp4
https://www.youtube.com/watch?v=GmaC9qop5bU




Das Deutsches Reich von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt

gelesen: https://www.preussenchronik.de/thema_jsp/key=thema_das+deutsche+reich%253a+gro%25dfdeutsch+oder+kleindeutsch%253f.html

Das Deutsche Reich: großdeutsch oder kleindeutsch?

Der Westfälische Frieden hatte nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) die Teilung Deutschlands in mehr als 300 Einzelstaaten bekräftigt. Das südlichste der deutschen Länder, Österreich, überwand die Schrecken des Krieges ebenso wie Brandenburg-Preußen schneller als die anderen. Es begann die politische Loslösung Österreichs vom Heiligen Römischen Reich. Mit dem Ende des Türkenkrieges (1683-1699) wurde im Frieden von Karlowitz die österreichische Herrschaft über Ungarn, Siebenbürgern, großen Teilen Slawoniens und Kroatiens errichtet. Österreich war damit zu einer europäischen Großmacht geworden und sicherte damit seine Vorherrschaft in Mitteleuropa.

Westfälischer Friede, Friedenstraktat von Münster vom 24.Oktober 1648

Zur zweiten bedeutenden Macht entwickelte sich Preußen. 1660 konnte Brandenburg im Kampf zwischen Schweden und Polen um die Vormachtstellung an der Ostsee das Kurfürstentum um das Herzogtum Preußen erweitern. Im Frieden von Oliva erkannten Schweden und das Reich die Souveränität des Kurfürsten über das nicht zum Heiligen Römischen Reich gehörende Preußen an.
Österreich gewann die spanische Niederlande, Mailand, Mantua, Neapel und Sizilien. Preussen hatte 1701 die Anerkennung als Königsreich erreicht, das sich allmählich auf den gesamten Besitz der brandenburgischen Hohenzollern ausdehnte. Preußen konnte sein Gebiet um Vorpommern bis zur Peene erweitern. Unter Friedrich II.(1740-1788) erlangte Preußen den Aufstieg zur Grossmacht. Mit der Zentralisierung der Staatsgewalt, dem Ausbau des stehenden Heeres und dem Ausbau des Regierungs- und Verwaltungsappartes waren dazu die Voraussetzungen geschaffen. Im Österreichischen Erbfolgekrieg 1741-1748 verzichtete Österreich gegenüber Preußen im Frieden von Breslau 1742 auf Schlesien. Preußen gewährte dafür Österreich seine Neutralität und die Anerkennung Franz I. (1745-1765) als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

Maria Theresia und Gatte Franz von Österreich

Mitte des 18. Jahrhunderts war Preußen neben Österreich soweit erstarkt, daß beide Mächte im Siebenjährigen Krieg 1756-1763 um die Vormachtstellung unter den deutschen Einzelstaaten kämpften. Obwohl sich am Ende des Krieges das Kräfteverhältnis zwischen den beteiligten Staaten nicht wesentlich geändert hatte, begann Preußen auf dem europäischen Schauplatz eine bedeutende Rolle zu spielen. Der Krieg leitete aber auch den österreichisch-preußischen Gegensatz ein, der 1871 zur Gründung des Deutschen Reiches führte. Preußen war neben Österreich zur zweiten deutschen Großmacht aufgestiegen.

Die Erste Teilung Polens 1772 fand unter der wesentlichen Beteiligung Friedrichs II. (1740-1786) von Preußen statt, indem Polen 50 Prozent seiner Einwohner und 40 Prozent seines Territoriums an Preußen, Österreich und Rußland abgeben mußte. Nach der Zweiten (1793) und der Dritten Teilung Polens 1795 ist Polen ganz von der Landkarte verschwunden und unter den beteiligten Ländern verteilt. Im Ergebnis der Annexion Polens wuchs die Bedeutung Preussens in Europa, schwächte jedoch seine Rolle in Deutschland auf dem Weg zu einem unabhängigen Nationalstaat. Mit dem großen Teil Polens befand sich Preußen auf dem Weg zum Zwei-Nationen-Staat, ähnlich dem österreichischen Staat.

Die Lage des Königreichs Polen im Jahr 1773

Die Gründung eines deutschen Nationalstaates stand in Europa des 19. Jahrhunderts im Mittelpunkt. An die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (bis 1806) trat der Deutsche Bund (1815-1866) unter Österreichs Führung, zusammengesetzt aus 37 souveränen Fürsten und vier freien Städten. Oberste Behörde war der Bundestag in Frankfurt am Main, eine Versammlung von Vertretern der Bundesstaaten unter dem Vorsitz des österreichischen Gesandten. Die Bundesstaaten unterlagen der Mitgliedspflicht im Bund. Seine Mehrheitsbeschlüsse wurden bindend. Österreich und Preußen gehörten nicht mit ihrem ganzen Gebiet dem Bund an, und zwar Österreich nicht mit seinen polnischen, ungarischen und italienischen Gebietsteilen, Preußen nicht mit den Provinzen Preußen (West- und Ostpreußen) und Posen.

Der Wiener Kongreß

Der Deutsche Bund stellte jedoch insgesamt eine Weiterentwicklung Deutschlands gegenüber dem alten Reich dar. Die Zersplitterung der deutschen Kleinstaaten war auf 41 reduziert worden. Von Beginn an wurde die Politik des Bundes jedoch beherrscht von der Rivalität der beiden größten deutschen Staaten Österreich und Preußen. Die Außen- und Innenpolitik Österreichs war für Europa und Deutschland auf die Erhaltung der Verhältnisse von 1815 bestimmt. Außer zur Durchsetzung der Restauration diente der Bund Österreich vor allem auch als Instrument, eine nationalstaatliche Einigung Deutschlands zu verhindern, die Österreich entweder ausgeschlossen ( kleindeutsche Lösung) oder gespalten ( großdeutsche Lösung) hätte. Es zeigte sich, dass ein deutscher Nationalstaat nur bei Aufgabe des Habsburger Vielvölkerreiches oder unter Ausschluss der österreichischen Deutschen möglich war. Die Einheit der habsburger Monarchie wurde aber von Seiten Österreichs über die Einheit der deutschen Nation gestellt.

Der Mann der Zeit

Wirtschaftliche Erwägungen spielten eine wesentliche Rolle beim Zusammenschluß vieler deutscher Staaten im Deutschen Zollverein 1833/1834. Das Recht der Einzelstaaten im Deutschen Bund, ihre inneren Angelegenheiten wie Zolltarife, Verkehrswege und Währung selbst zu bestimmen, hatte sich als wirtschaftliches Hindernis erwiesen. Österreich hatte nach 1815 kein Interesse an der Schaffung einer Zollunion gezeigt. Der Deutsche Zollverein stand daher unter der Führung von Preußen und unter dem Ausschluß Österreichs. Diese Politik provozierte wesentlich den Ausbruch der Märzrevolution von 1848, in deren Folge der Deutsche Bund aufgelöst wurde. Beide Länder erhielten als Staat eine Verfassung. Nach dem Scheitern der Revolution 1848/49 wurde der Deutsche Bund auf Initiative Österreichs 1850 wieder begründet. Österreich wollte eine kleindeutsche Lösung und stellte den Großmachtanspruch in Europa. Durch Teilnahme am Rußisch-Türkischen Krieg 1854-1856 konnte Österreich die Donaufürstentümer besetzen.

Das Lichten eines Hochwaldes

Das Ringen um die Vormachtstellung in Deutschland zwischen Österreich und Preußen setzte sich auf wirtschaftlichem Gebiet fort. Preußen konnte die Einbeziehung Österreichs in den Deutschen Zollverein (1853/1862/1865) verhindern und damit seine wirtschaftliche Vormachtstellung schaffen. Das brachte im Zusammenhang mit der beschleunigten bürgerlichen Entwicklung in Preußen einen wesentlichen Vorteil gegenüber Österreich bei der Lösung der deutschen Frage. Auf politischem Gebiet versuchte Österreich, sein Übergewicht im Bund zu halten. Auf dem Frankfurter Fürstentag 1863 verfolgte Österreich eine Reform der Verfassung des Deutschen Bundes unter Beibehaltung seiner Hegemonie. Der Fürstentag scheiterte an der Forderung Preußens – das auf Betreiben Bismarcks am Fürsentag nicht teilnahm – nach Gleichberechtigung im Bundesvorsitz. Österreich verlor damit die Vormachtstellung an Preußen und richtete zukünftig seine Politik mehr auf Südosteuropa aus.

Der Orkan Bismarck stürmt über Europa

1864 führte Preußen gemeinsam mit Österreich Krieg gegen Dänemark, das schließlich Schleswig, Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten musste. Der sich verschärfende Dualismus mündete auf Grund des österreichisch-preußischen Konflikts über die Reform des Deutschen Bundes 1866 in den Deutschen Krieg, an dem der Bund letztendlich zerbrach. Seine Nachfolge trat im selben Jahr der kleindeutsche Norddeutsche Bund an.

Der Deutsche Krieg war die Folge der preußischen Politik seit Friedrich II.(1740-1786) und Otto von Bismarcks (1862-1888), der die deutsche Verfassungsfrage durch Gründung eines Deutschen Reiches unter Führung Preußens mit Ausschluß Österreichs zu lösen suchte. Im Ergebnis des Krieges erlangte Preußen die Zustimmung Österreichs zur Auflösung des Deutschen Bundes sowie in Norddeutschland eine Gebietserweiterung. Auf der anderen Seite erfolgte die Gründung der Österreich-Ungarischen Monarchie (1869-1918).

Die Eroberung der Düppeler Schanzen

Mit Gründung des Norddeutschen Bundes 1866/1867 durch 22 deutsche Staaten, zu dessen Gunsten Preußen auf selbständige Regelung der auswärtigen Angelegenheiten, des Handels, der Zölle, der Post, des Heeres und der Marine verzichtete, wurde Preußen der leitende Staat, der preußische Minsterpräsident Bismarck Bundeskanzler. Die Vormachtstellung Preußens gegenüber Österreich war nur mit kriegerischen Mitteln durchzusetzen gewesen.

Das Kräfteverhältnis in Europa und Bismarcks außenpolitischer Kurs zur Verteidigung der Interessen des Vaterlandes führte 1870 zum Deutsch-Französischen Krieg und 1871 in Paris zur Gründung des Deutschen Reiches unter Führung Preußens. Nach der Reichsverfassung vom 16. April 1871 bekam der König von Preußen den Vorsitz im Deutschen Reich; er führte den Titel „Präsidium des Bundes“ (Bundespräsidium) mit dem Namen Deutscher Kaiser.

Das sich verändernde Kräfteverhältnis im Deutschen Reich und in Europa führte zu einer aussenpolitischen Annäherung zu Österreich. Dem geheimen Verteidigungsbündnis von 1879 (Zweibund) folgte 1881 ein geheimes Neutralitätsabkommen zwischen dem Deutschen Reich, Österreich-Ungarn und Russland auf drei Jahre (Dreikaiservertrag) und 1882 zu einen geheimen Verteidigungsbündnis (Dreibundvertrag) zwischen dem Deutschen Reich, Österreich-Ungarn und Italien.

Beim Ende des Ersten Weltkrieges wurde am 12. November 1918 die Deutschösterreichische Republik ausgerufen und der Anschluß an das Deutsche Reich verkündet. Im Frieden von Saint-Germain (10. September 1919) war Österreich gezwungen, sich wieder selbständig zu erklären, den Anschluß an das Deutsche Reich aufzugeben und an die neugegründeten Republiken Polen, Tschechoslowakei, Italien und Rumänien Gebiete abzutreten.

Nach der Vereinigung der beiden deutschen Verwaltungseinheiten (1990) ist – unter Beachtung der territorialen Verluste durch die Aufrechterhaltung der Zwangsverwaltungen seitens Polens und der UdSSR (bzw. Rußland) ein „kleinst“-deutscher Staat entstanden.

Völkerrechtlich und reichsrechtlich trat die Republik Deutschösterreich am 12. November 1918 dem Deutschen Reich bei. Das Reichsgesetz vom 08. August 2019, beschlossen durch die Verfassungsorgane Bundesrath und Volks-Reichstag, trat am 17. August 2019 durch Veröffentlichung  im Deutschen Reichsanzeiger in kraft.

RGBl-1908081-Nr03 Gesetz, betreffend die Wiederherstellung der Republik Deutschösterreich

Bundesrath Deutschland

 

Deutsches Parlament